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  3. Vorwürfe gegen Till Lindemann: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Rammstein
30.08.2023

Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungen gegen Till Lindemann ein

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt.
Foto: Christoph Soeder, picture alliance, dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehreren Vorwürfen gegen Till Lindemann, den Sänger von Rammstein, ermittelt. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.

Mehrere Frauen haben Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, beschuldigt, sich im Rahmen von Konzerten übergriffig verhalten zu haben. Obwohl es laut Lindemanns Anwälten keine Anzeige gegen den 60-Jährigen gab, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Inzwischen wurden die Ermittlungen aber eingestellt, wie unter anderem die Berliner Zeitung berichtet.

Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt: Auch Vorwürfe gegen Flake

Bei den Vorwürfen geht es um sexuelle Handlungen und K.-o.-Tropfen. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur After-Show-Party kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann wies die Vorwürfe gegen ihn zurück. "Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr", hieß es von seinen Anwälten. Nachdem sich die Anschuldigungen anfangs nur gegen Lindemann gerichtet hatten, steht inzwischen auch Keyboarder Christian Flake Lorenz im Fokus.

Till Lindemanns Anwälte scheiterten vor Gericht

Zuletzt scheiterten Lindemanns Anwälte mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Irin Shelby Lynn vor dem Landgericht Hamburg. Sie war die Erste, die mit Vorwürfen gegen Rammstein an die Öffentlichkeit gegangen war. 

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Zudem zogen seine Anwälte einen Antrag gegen eine Anti-Rammstein-Petition zurück. Lindemanns Anwälte waren gegen Passagen des Petitionstextes vorgegangen, in denen es um die Vorwürfe gegen den Sänger ging. In der offiziellen Begründung der Anwälte hieß es, dass die Konzerte in Berlin, wogegen sich die Petition gerichtet hatte, seit Langem vorbei seien und das erstrebte Verbot nun keine Relevanz mehr habe.