Es ist die wohl folgenreichste Maßnahme in dieser Corona-Pandemie. Und sie fühlt sich obendrein für Betroffene wie eine Bestrafung an. Doch die Quarantäne oder Isolation soll die Allgemeinheit vor einer Ansteckung schützen und dafür sorgen, dass sich das Virus nicht noch schneller ausbreiten kann.
Indem Infizierte oder Verdachtsfälle quasi abgesondert werden, die Zahl ihrer direkten Kontakte drastisch reduziert wird. Auch wenn nach und nach immer mehr Corona-Regeln fallen, an diesen besonderen Schutzmaßnahmen wird der Gesetzgeber festhalten. Auch ab dem 3. April werden in Deutschland weiterhin Menschen in Quarantäne oder Isolation geschickt.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation?
Von Quarantäne wird gesprochen, wenn es sich um einen Verdachtsfall handelt, jemand also beispielsweise engen Kontakt zu einer Person hat, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, oder sich zuletzt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Die Isolation betrifft hingegen die Infizierten, hierbei handelt es sich laut Gesundheitsministerium um „eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde“.
Wer gilt als enge Kontaktperson mit erhöhtem Ansteckungsrisiko?
Die Einordnung übernimmt das jeweilige Gesundheitsamt. Als enge Kontaktperson in Quarantäne geschickt werden können etwa:
- alle, die mit einem nachweislich mit Corona Infizierten in einem Haushalt leben
- alle, die mindestens zehn Minuten lang engen Kontakt (unter 1,5 Metern) mit einem Infizierten hatten und kein Schutz durch FFP2- oder OP-Maske bestand
- alle, die mit einem Infizierten bei weniger als 1,5 Metern Abstand ein Gespräch führten und kein Schutz durch FFP2- oder OP-Maske bestand
- alle, die in Kontakt mit Atemwegssekreten eines Infizierten kamen (bspw. durch Küssen, Anhusten oder Anniesen)
- alle, die sich für mehr als zehn Minuten gleichzeitig mit einem Infizierten im selben Raum aufgehalten haben und einer wahrscheinlich hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt waren (auch wenn Masken getragen wurden)
- alle, die auf einer mindestens fünfstündigen Flugreise in derselben Reihe wie ein Infizierter oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben (auch wenn Masken getragen wurden)
Wohin muss sich der Infizierte für die Isolierung begeben?
In den meisten Fällen erfolgt die Isolierung zu Hause. Bei schweren Covid-19-Verläufen kann der Erkrankte aber auch im Krankenhaus behandelt oder zumindest beobachtet werden. Seltener sind Isolierungen etwa in Hotels - dies ist der Fall, wenn das positive Testergebnis auf einer Reise oder im Urlaub bestätigt wird.
Wie lange gilt die Quarantäne?
In der Regel endet die Maßnahme für die Verdachtsfälle nach zehn Tagen, möglich ist eine Freitestung frühestens am siebten Tag. Dabei ist wichtig: Tag eins ist der nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die Dauer verlängert sich auch nicht, sollten sich während der Quarantäne Infektionen bei weiteren Haushaltsmitgliedern offenbaren. Es wird empfohlen, bis zum 14. Tag nach Quarantäne-Beginn die Kontakte einzuschränken oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eine Ausnahme gibt es für „Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung“, die aufgrund ihrer „Einbindung in regelmäßige Testungen“ als Kontaktpersonen bereits nach fünf Tagen einen Antigen-Schnelltest machen und sich so freitesten können. Das Gesundheitsministerium betont zudem, dass Kinder während der Quarantäne „besondere Fürsorge und individuelle, kindgerechte Lösungen benötigen“.
Wie lange gilt die Isolation?
Sieben Tage nach dem ersten positiven Testergebnis gibt es die Möglichkeit, sich über einen Antigen-Test freizutesten. Voraussetzung: Die Person war in den vorigen 48 Stunden symptomfrei. Ansonsten endet die Isolation nach insgesamt zehn Tagen ohne einen weiteren Test. Auch hier wird empfohlen, bis zum 14. Tag nach Isolations-Beginn die Kontakte einzuschränken oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wie lauten die Quarantäne-Regeln nach dem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet?
Die häusliche Quarantäne von zehn Tagen nach einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet entfällt für Geimpfte und Genesene, die den entsprechenden Nachweis vor der Einreise über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland übermitteln. Auch eine nachträgliche Übermittlung beendet die Quarantäne. Kinder unter sechs Jahren müssen nicht in Quarantäne, Sechs- bis Zwölfjährige ohne Impf- oder Genesenennachweis können sich direkt bei der Einreise freitesten, ansonsten dürfen sie die Quarantäne nach fünf Tagen verlassen.
Auf die Rückreise aus einem Virusvariantengebiet folgt eine 14-tägige Quarantäne, zudem müssen sowohl Geimpfte als auch Genesene und Ungeimpfte einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Darüberhinaus braucht es eine digitale Einreiseanmeldung.
Wer ist von der Quarantänepflicht befreit?
Es gibt vier Personengruppen, die um eine Quarantäne herumkommen, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten, selbst jedoch keine Symptome aufweisen. Dies sind:
- Menschen mit vollständigem Impfschutz (also nach Boosterimpfung)
- Menschen, bei denen Impfung oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt (also frisch Geimpfte oder frisch Genesene)
- Menschen nach Genesung und anschließend zwei Impfungen
- Menschen mit zwei Impfungen und anschließender Infektion sowie Genesung
Warum wurde die Dauer von Quarantäne und Isolation von einst 14 Tagen verkürzt?
Die in Deutschland vorherrschende Omikron-Variante hat laut Studien eine deutlich kürzere Generationszeit als etwa Delta. Unter dem Begriff versteht man laut Gesundheitsministerium „die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist“. Zudem scheint Omikron seltener schwere Krankheitsverläufe zur Folge zu haben, wegen der hohen Infektionszahlen jedoch zu vielen „Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne“ zu führen.