Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Prozesse: Zwei Haftstrafen und ein Freispruch nach Brückeneinsturz

Prozesse

Zwei Haftstrafen und ein Freispruch nach Brückeneinsturz

    • |
    Bagger ziehen an der eingestürzten Talbrücke Schraudenbach ziehen herabgestürzte Teile auseinander.
    Bagger ziehen an der eingestürzten Talbrücke Schraudenbach ziehen herabgestürzte Teile auseinander. Foto: picture alliance / dpa

    Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt hat das Landgericht zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das erklärte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch am Landgericht

    Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck eingestürzt, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

    Die Staatsanwaltschaft hatte am Vortag auf bewährungsfähige Haftstrafen für die drei angeklagten Männer plädiert. Demnach wurde die Tragfähigkeit des Gerüstes gar nicht berechnet - und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren auch nicht auf.

    Die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten selbst sahen die Schuld dagegen bei den Baufirmen und sprachen von Ausführungsfehlern der Arbeiter - ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

    Das Gericht entschied auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für einen 49-Jährigen.

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden