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Prozess: Kühe töten Wanderin - Landwirt muss 180.000 Euro zahlen

Prozess

Kühe töten Wanderin - Landwirt muss 180.000 Euro zahlen

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    Nur das Grablicht erinnert noch an die Attacke einer Kuh-Herde, die 2014 für eine Urlauberin tödlich endete.
    Nur das Grablicht erinnert noch an die Attacke einer Kuh-Herde, die 2014 für eine Urlauberin tödlich endete. Foto: Mariele Schulze Berndt

    Gut vier Jahre nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine Wanderin in Österreich ist der Halter am Freitag zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.  Der Witwer und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180 000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit.

    Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", argumentierte das Gericht. 

    Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. 

    Sie hätte laut Gericht wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne. "Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering", so das Gericht.

    Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.

    Wenn das Urteil, gegen das der Bauer Berufung angekündigt hat, bestätigt werde, habe das enorme Auswirkungen auf Tourismus und Weidewirtschaft, kritisierte die Landwirtschaftskammer Österreich. Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft, meinte der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger. Allein Tirol verfügt über 15 000 Kilometer markierte Wander- und Bergwege.

    "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erzählte der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger. Das würde viele Wanderwege betreffen. Es sei auch darüber nachzudenken, die Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet würden, da bisher in jeden Vorfall Hunde verwickelt gewesen seien.

    Kuh-Attacken gibt es immer wieder

    "Es geht um einen konkreten Unfall an einer konkreten Stelle", erläuterte Gerichtssprecher Andreas Stutter. Bei der Unfallstelle handele es sich um den am meisten benutzten Weg vom Tal auf den Berg. In unmittelbarer Nähe sei eine meist sehr gut besuchte Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. "Durch das somit zwangsläufig häufige Aufeinandertreffen von Wanderern (mit und ohne Hunden) ist die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch, was letztendlich auch zu einer erhöhten Aggressivität der Herde führte", schrieb der Richter im Urteil.

    Kuh-Attacken gibt es immer wieder. Meist trifft es die Besitzer, selten mal Spaziergänger. Hierzulande ist vor allem der Fall des im Jahr 2000 gestorbenen früheren Bundeslandwirtschaftsministers Josef Ertl in Erinnerung, der 1993 auf dem Hof seines Sohnes von einem Stier lebensgefährlich verletzt wurde. 2017 hatte eine trächtige Kuh bei Wangen im Allgäu binnen zwei Tagen zwei Wanderer verletzt. 2014 gab es besonders viele schwere Fälle, etwa mit einem toten Bauern im oberbayerischen Pleiskirchen. (dpa/AZ)

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