Die Eltern der vermissten Madeleine McCann haben den Entschluss der portugiesischen Ermittler begrüßt, den Deutschen Christian B. zum Verdächtigen in dem Fall zu erklären.
Knapp 15 Jahre nach dem Verschwinden der damals drei Jahre alten Britin in einer Apartmentanlage in Portugal kommt damit ihrer Ansicht nach etwas Bewegung in den Fall. "Das spiegelt einen Fortschritt in den Ermittlungen wider, die von den portugiesischen, deutschen und britischen Behörden durchgeführt werden", hieß es in einer Mitteilung auf der von den Eltern betriebenen Website.
Die Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft der portugiesischen Region Faro am Donnerstagabend veröffentlicht, allerdings ohne den Namen des Deutschen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich aber um den inhaftierten 45-Jährigen, der in dem Fall unter Mordverdacht steht.
Ihre Hoffnung setzten Madeleines Eltern darauf, dass die Ermittler mit dem Mordverdacht nicht ganz richtig liegen. Es sei wichtig, zu bemerken, dass der Verdächtige noch nicht angeklagt worden sei im Zusammenhang mit dem Verschwinden ihrer Tochter im Mai 2007, heißt es in der Mitteilung weiter. "Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein sollte, haben wir die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Madeleine noch immer am Leben ist und wir mit ihr vereint werden."
Verdächtiger sitzt Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab
Christian B. sitzt zurzeit im niedersächsischen Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab - dem Ort aus dem Maddie verschwunden war.
Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der inhaftierte Christian B. in dem Fall unter Mordverdacht stehe. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag ganz allgemein, dass es jüngst ein Rechtshilfeersuchen aus Portugal gegeben habe, dem stattgegeben worden sei. Details zu dem Beschuldigten nannte der Sprecher aber nicht. Das Verfahren werde in Portugal geführt, hieß es.
Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetzung dafür. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten.
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