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Pocher und Becker vor Gericht: Urteil gefallen

Gericht

Prozess gegen Oliver Pocher: Boris Becker setzt sich mit Unterlassungsklage durch

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    Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar Boris Becker und dem TV-Komiker Oliver Pocher soll am Dienstag ein Urteil fallen.
    Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar Boris Becker und dem TV-Komiker Oliver Pocher soll am Dienstag ein Urteil fallen. Foto: Matthias Balk/Rolf Vennenbernd, dpa

    "Make Boris rich again" – unter diesem Slogan startete TV-Komiker Oliver Pocher 2020 in seiner RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" einen Spendenaufruf für den früheren Tennisstar Boris Becker. Etwa 500 Euro kamen zusammen. Doch der 56-Jährige war alles andere als erfreut darüber und verlangt nach Angaben seines Anwalts, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

    Am Dienstagmittag ist das Urteil im Prozess gefallen: Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg. Außerdem müsse er die

    Oliver Pocher und Boris Becker vor Gericht: Darum geht es im Prozess

    Bei dem komplizierten Rechtsstreit drehte sich alles um die Frage, ob die Persönlichkeitsrechte von Becker verletzt wurden. Die Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts ist die Berufungsinstanz. Der einstige Tennisprofi war bereits im November vergangenen Jahres in erster Instanz mit der Zivilklage gegen 45-jährigen Pocher gescheitert. Becker focht das Urteil aus dem badischen Offenburg dann an.

    Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam – jedoch ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung überreicht wurde. Der Preis sollte im Namen einer österreichischen Zeitschrift verliehen werden, wie Becker vorgegaukelt wurde. Doch der Preis war ein Fake, der 56-Jährige fiel darauf herein und nahm ihn an. Was er auch nicht wusste: Im Sockel der Plastiktrophäe war das gesammelte Geld versteckt.

    Oliver Pocher und Boris Becker bei Prozess nicht anwesend

    Mitte des Monats hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss."

    Die beiden Prominenten ließen sich bei der mündlichen Verhandlung von ihren Rechtsbeiständen vertreten. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer sagte damals, ihr Mandant sei Moderator, aber kein Senderinhaber. Aus diesem Grund könne von Pocher keine Unterlassung verlangt werden. Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad argumentierte, das Gericht habe anerkannt, dass sich Prominente nicht alles gefallen lassen müssten. (mit dpa)

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