Werden Pflegebedürftige zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt - zum Beispiel von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst -, haben sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. So unterstützt die Pflegeversicherung etwa mit dem Pflegegeld, mit den Pflegesachleistungen oder auch mit den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Letztere können laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) monatlich in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro. Im Rahmen der Pflegereform 2023 steigt die Leistung zum 1. Januar 2025. Wie viel Geld Pflegebedürftige für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dann bekommen können, lesen Sie hier.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was ist das?
Pflegehilfsmittel sind laut dem BMG Geräte und Sachmittel, die für die Pflege zu Hause notwendig sind, diese erleichtern oder der pflegebedürftigen Person ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Unterschieden wird zwischen technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Notrufsystem und Verbrauchsprodukten wie etwa Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel.
Letztere werden als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezeichnet. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Pro Monat werden aktuell bis zu 40 Euro erstattet.
Übrigens: Pflegebedürftige können sich bei Bedarf sogenannte Pflegepakete mit Verbrauchsprodukten zusammenstellen lassen. Dabei sollten sowohl Pflegebedürftige selbst als auch ihre Angehörigen vorsichtig sein und die Augen nach möglichen Betrugsmaschen offen halten.
Pflege 2025: Wie viel Geld gibt es ab Januar für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum 1. Januar 2025 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Das ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, festgeschrieben. Auch der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird in diesem Zuge erhöht, erklärt uns eine Sprecherin des Pflegeportals pflege.de auf Nachfrage.
Ab Januar 2025 steigt der Erstattungsbetrag für Verbrauchsprodukte dementsprechend von 40 Euro pro Monat um 1,80 Euro auf 41,80 Euro, gerundet auf 42 Euro. Gerechnet wird so:
- 40 Euro (aktueller Leistungsbetrag) x 1,045 (Erhöhung) = 41,80 Euro (Leistungsbetrag ab 2025)
Offiziell ist diese Zahl allerdings noch nicht, sondern basiert auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von der geplanten Erhöhung um 4,5 Prozent und der aktuellen Leistungshöhe. Wie eine Sprecherin des BMG uns auf Nachfrage erklärt hat, sollen die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, die ab 1. Januar 2025 gelten, vom BMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Für die Richtigkeit des genannten Betrags übernehmen wir keine Gewähr.