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Pflege: Wann können Pflegekräfte Anordnungen verweigern?

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Wann können Pflegekräfte Anordnungen verweigern?

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    Pflegekräfte können ärztliche Anordnungen in bestimmten Fällen verweigern.
    Pflegekräfte können ärztliche Anordnungen in bestimmten Fällen verweigern. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Pflegebedürftige Menschen - aber auch Personen, die nur vorübergehend gesundheitlich eingeschränkt sind - sind häufig auf die Hilfe und Versorgung von Pflegekräften angewiesen. Genau wie Ärztinnen und Ärzte haben sie eine große Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten. Damit einhergehen auch bestimmte Rechte und Pflichten. So gilt auch für Pflegekräfte eine Schweigepflicht, sie können außerdem diverse Weiterbildungen machen und könnten in Zukunft - wenn es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht - mehr Aufgaben als bisher übernehmen. 

    Genau solche Aufgaben, die ihnen ärztlich angeordnet werden, können und müssen Pflegekräfte in bestimmten Fällen aber ablehnen. Hintergrund ist die Remonstrationspflicht. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier. 

    Remonstrationspflicht in der Pflege: Was ist das?

    Das Wort "remonstrieren" bedeutet laut pflege-ledergerber.de so viel wie "protestieren". Es geht also bei der Remonstration darum, Anordnungen abzulehnen und diese infrage zu stellen, wenn sie der Patientin oder dem Patienten schaden könnten. In seinem Buch "Von Fall zu Fall - Pflege im Recht", erschienen beim Springer-Verlag, erklärt Rolf Höfert, dass Pflegekräfte im Rahmen der Remonstrationspflicht also das Recht und die Pflicht haben, eine angewiesene Maßnahme in bestimmten Fällen zu verweigern. 

    Dazu kann es kommen, wenn eine Pflegekraft für die Umsetzung der Anordnung "nicht ausreichend qualifiziert ist oder die Versorgungsqualität nicht für gewährleistet hält". Gründe für eine Remonstration können Höfert zufolge zum Beispiel diese sein: 

    • die Pflegekraft kommt zu der Erkenntnis, dass die Anordnung fachlich falsch ist
    • die Pflegekraft ist krank oder überlastet
    • Defizite in der Organisation
    • eine veränderte Patientenstruktur

    Übrigens: Pflegekräfte haben das Recht und die Pflicht, eine Überlastungsanzeige zu schreiben, wenn es durch eine zu hohe Belastung - etwa durch Personalmangel - zur Gefährdung von Patientinnen und Patienten oder anderen Personen kommen könnte. 

    Remonstrationspflicht in der Pflege: Was müssen Pflegekräfte tun?

    Verweigern Pflegekräfte Anordnungen im Sinne der Remonstrationspflicht zum Schutz von Patientinnen und Patienten, müssen sie die "gefahrengeneigte Versorgung schriftlich und damit nachweislich" anzeigen, erklärt Höfert in "Von Fall zu Fall - Pflege im Recht". Laut wundzentrum-hamburg.de müssen die Bedenken in Bezug auf die angeordnete Maßnahme allerdings zunächst unverzüglich gegenüber der anordnenden Ärztin oder dem Arzt vorgebracht werden. Zudem sei in jedem Fall individuell abzuwägen, ob die Patientin oder der Patient tatsächlich gefährdet war. 

    In seinem Pflege-Lexikon erklärt pflege-ledergerber.de die Remonstrationspflicht an einem Beispiel: Ein Arzt verordnet eine hohe Dosis eines Medikaments. Weil der Patient aufgrund einer Gesundheitsveränderung diese jedoch nicht vertragen könnte, remonstriert die Pflegekraft die Anordnung und verlangt eine Anpassung oder Überprüfung der Behandlung. 

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