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Pflege: Wohnrecht auf Lebenszeit: Wer zahlt das Pflegeheim?

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Wohnrecht auf Lebenszeit: Wer zahlt das Pflegeheim?

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    Was, wenn man ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat aber ins Pflegeheim umzieht?
    Was, wenn man ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat aber ins Pflegeheim umzieht? Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Wer eine eigene Immobilie an die Kinder weitergibt, kann sich im Grundbuch ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen. Dann gehört einem selbst die Wohnung oder das Haus zwar nicht mehr, darf es aber weiterhin bewohnen. Aber was passiert, wenn diese vier Wände im Alter nicht mehr zum selbst bewohnen geeignet sind? Wenn man stattdessen ins Pflegeheim muss? Was passiert dann mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit? Und wer zahlt das Pflegeheim? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

    Wohnrecht auf Lebenszeit: Erlischt es, wenn man ins Pflegeheim muss?

    Das Wohnungsrecht auf Lebenszeit ist gesetzlich im Paragraf 1093 BGB festgehalten. Und der Zusatz "auf Lebenszeit" trifft tatsächlich zu: Es erlischt gemäß den Paragrafen 1090 Absatz 2 und 1061 BGB erst mit dem Tod des Wohnungsberechtigten. Das heißt, das Wohnrecht bleibt auch bestehen, wenn die berechtigte Person auszieht oder dauerhaft ins Pflegeheim wechselt. Übrigens: Nach einem Beschluss des Oberlandesgericht Saarbrücken von 2010 kann der Berechtigte das Recht mit Zustimmung des Grundstückeigentümers einem anderen überlassen.

    Gibt ein Wohnberechtigter die Wohnung nur aus gesundheitlichen Gründen auf, wobei eine Rückkehr zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist, dann liegt ein sogenanntes subjektives Ausübungshindernis vor, erklärt das Fachportal Haufe mit Bezug auf ein Gerichtsurteil in Oldenburg von 1994. Dieses subjektive Ausübungshindernis lässt das Wohnungsrecht nicht entfallen, weil es in seiner freien Entscheidung liegt, das Wohnungsrecht wieder auszuüben und sich dort in der Wohnung pflegen zu lassen.

    Wohnrecht auf Lebenszeit: Wer zahlt das Pflegeheim?

    Aber wer zahlt dann das Pflegeheim? Die Kosten des Pflegeheims sind ungeachtet des Wohnrechts eine Sache der Person, die ins Pflegeheim kommt. Wenn jemand in ein Pflegeheim zieht und nicht genug Geld hat, um die gesamten Kosten dafür selbst zu bezahlen, bemüht sich das Sozialamt, finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Januar 2009 ist der Eigentümer der Immobilie nicht verpflichtet, die nun frei gewordenen Räume zu vermieten oder dem Wohnberechtigten eine Vermietung zu gestatten.

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