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Tarif: Einkommen in der Pflege: Das steht in der TV-L Gehaltstabelle 2024

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Einkommen in der Pflege: Das steht in der TV-L Gehaltstabelle 2024

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    Pflegefachkräfte werden, wenn sie im Dienst der Länder sind, nach dem TV-L bezahlt.
    Pflegefachkräfte werden, wenn sie im Dienst der Länder sind, nach dem TV-L bezahlt. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    In der Pflege in Deutschland herrscht ein drastisches Ungleichgewicht zwischen dem Bedarf an Fachkräften und dem tatsächlichen Personalbestand. Laut dem Deutschen Pflegehilfswerk fehlen allein in der Altenpflege derzeit über 150.000 Fachkräfte, um eine angemessene Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 300.000 Pflegestellen entstehen wird, bedingt durch den demografischen Wandel in der Gesellschaft.

    Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die "kleine Pflegereform" im Jahr 2022 eingeführt. Diese Reform, auch als Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bekannt, zielt darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Als Teil der Reform wurde am 1. September 2022 das Tariftreuegesetz in der Pflege eingeführt. Es schreibt vor, dass nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte entweder nach Tarifverträgen, kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen oder zumindest annähernd daran orientiert entlohnen. Zu den Tarifverträgen zählen auch die Verträge der Länder (TV-L). Wie diese gestaffelt sind, erfahren Sie hier.

    Pflege: TV-L Tabelle 2024 - Was können Pflegekräfte im Dienst der Länder verdienen?

    Die Abkürzung "TV-L" steht für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder. Dieser gilt für Beschäftigte, deren Arbeitgeber Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist.

    Im TV-L wird alles rund um Ihr Arbeitsverhältnis geregelt. Dazu zählen Arbeitszeiten, Arbeitsstunden in der Woche, Urlaubstage und auch wie hoch das eigenen Gehalt ausfällt. Als Beschäftigter in der Pflege werden Sie nach einer speziellen Tariftabelle, der TV-L Kr vergütet. Eine Ausnahme bildet allerdings das Bundesland Hessen - hier gilt ein anderer Tarifvertrag und damit auch eine andere Gehaltstabelle (TV-H). Der TV-L gilt für Pflegekräfte, die bei einem staatlichen oder öffentlichen Träger der Länder - wie beispielsweise einer Universitätsklinik - angestellt sind. Stellenweise werden diese Fachkräfte aber auch mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vergütet.

    Übrigens: Auch die Pflegereform 2023 sieht Verbesserungen für Pflegekräfte vor sowie Leistungsanpassungen für Pflegebedürftige.

    Die aktuelle Entgelttabelle des TV-L wird ab dem 1. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 und sieht laut der Tdl wie folgt aus:  

    Wichtig: Die Beträge gelten derzeit laut DBB Beamtenbund und Tarifunion ohne Gewähr.

    Als Pflegekraft wird Ihnen im öffentlichen Dienst der Länder eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) zugewiesen, abhängig von Ihren Tätigkeitsmerkmalen und Qualifikationen. Diese Einteilung erfolgt in der Tabelle TV-L Kr, in der

    Die Entgeltgruppen sind im TV-L klar geregelt. So zählen zu KR 5 beispielsweise Pflegehelferinnen und zu KR 6 Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit, während mit KR 14 beispielsweise schon eine Leitungsfunktion mit mindestens 40 Beschäftigten einhergeht.

    Wichtig: Da es gerade im Bereich der Pflege viele Trägerschaften gibt, existiert entsprechend nicht der eine Tarifvertrag und auch nicht alle Kräfte werden nach dem TV-L bezahlt. So unterscheidet sich der TV-L stark vom TVöD und auch den Verdiensten bei Caritas, DRK und Diakonie.

    Übrigens: Wer seine Angehörigen pflegt und in Rente ist, bekommt seine Pflege nach bestimmten Voraussetzungen angerechnet und kann auch Sonderurlaub beantragen oder sich von der Arbeit freistellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen dann auch Lohnfortzahlungen zu, außerdem lässt sich die Pflege von Angehörigen in Teilen von der Steuer absetzen.

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