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Pflege: Pflegereform 2023 beschlossen: Was ändert sich?

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Pflegereform 2023 beschlossen: Was ändert sich?

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    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pflegereform 2023 auf den Weg gebracht.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pflegereform 2023 auf den Weg gebracht. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Archivbild)

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine neue Pflegereform auf den Weg gebracht, die am 16. Juni vom Bundesrat gebilligt wurde und damit ab dem 1. Juli gilt. Die Reform soll insbesondere Pflegebedürftige und deren Familien entlasten. Für andere bedeuten die Änderungen - übrigens ändert sich auch in diesem Jahr schon einiges - aber auch eine Mehrbelastung. "Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen", sagte Lauterbach zu den Plänen. Doch was ändert sich genau und ab wann? Alle Informationen rund um die Pflegereform 2023 lesen Sie hier.

    Was soll sich mit der Pflegereform 2023 ändern?

    Vor ihrer Umsetzung musste die Pläne Lauterbachs zur Pflegereform 2023 durch den Bundestag gehen. Thema war das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz dort am Freitag, 26. Mai 2023, ab 9 Uhr.

    Das Ergebnis: "Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet", schreibt der Bundestag. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wurde mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.

    Die Bundesregierung hat die geplanten Änderungen kurz zusammengefasst. Demnach sollen Eltern ab dem zweiten Kind künftig weniger für die Pflegeversicherung bezahlen, die Leistungen in der Pflege sollen dynamisiert und die Pflegekosten in Heimen gebremst werden. Zudem soll es pflegenden Angehörigen erleichtert werden, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.

    Pflegereform 2023: Wann kommen die Änderungen?

    Den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge soll die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert werden. Im ersten Schritt soll die Finanzgrundlage zum 1. Juli 2023 stabilisiert werden, um Leistungsverbesserungen zum Januar 2024 zu ermöglichen. Für einige Menschen hat das höhere Kosten und Mehrbelastung zur Folge.

    Im zweiten Schritt sollen "sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben" werden, schreibt das Ministerium. Davon werden insbesondere Pflegebedürftige und deren Angehörige profitieren.

    Pflegereform 2023: Wie soll die Pflege zu Hause gestärkt werden?

    Um Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen, hebt die Bundesregierung das Pflegegeld - es steht Bedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, zu - zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent an. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld aktuell zwischen 316 Euro und 901 Euro pro Monat. Nach der Erhöhung erhalten Pflegebedürftige monatlich zwischen 331,80 Euro und 946,05 Euro.

    Ebenfalls um fünf Prozent werden ab 2024 nach Angaben des Ministeriums auch die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung angehoben.

    Auch in Sachen Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige wird sich etwas ändern. Mit der Pflegereform 2023 werden die Beschränkungen aufgehoben. Bisher war die Leistung auf einmalig zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person beschränkt. Dem Gesundheitsministerium zufolge kann das Pflegeunterstützungsgeld ab 1. Januar 2024 häufiger in Anspruch genommen werden. Heißt: Pro pflegebedürftiger Person können Angehörige künftig pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen.

    Pflegereform 2023: Was ändert sich bei Pflegegrad und Sachleistungen?

    Lauterbachs Bundesgesundheitsministerium will mit der Pflegereform auch die Feststellung der Pflegegrade 1 bis 5 überarbeiten. Denn die Regelungen seien "komplex und intransparent geworden" und müssten neu strukturiert und systematisiert werden. Damit soll das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das auf den Pflegeantrag folgt, "übersichtlicher und adressatengerechter" werden. So soll beispielsweise in bestimmten Situationen eine telefonische Begutachtung möglich sein, um so die Antragsteller sowie den Medizinischen Dienst zu entlasten.

    Wer einmal einen Pflegegrad hat und Leistungen erhält, soll sich zudem künftig keine Sorgen mehr machen müssen, ob die pflegebedingten Kosten angesichts von Inflation noch gedeckt werden können. Die Pflegereform 2023 sieht zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 eine Anpassung der Geld- und Sachleistungen vor. Diese soll in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden. Wie es nach 2028 in diesem Punkt weiter gehen soll, steht aktuell noch nicht fest, aber nach Angaben des Gesundheitsministeriums "wird die Bundesregierung bis Ende Mai nächsten Jahres Vorschläge erarbeiten".

    Pflegereform 2023: Höhere Pflegebeiträge - insbesondere für Kinderlose - sollen Finanzierung sichern

    Bessere und höhere Leistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bedeuten im Umkehrschluss auch höhere Beiträge in die Pflegeversicherung. Diese Neuerung trifft insbesondere Menschen ohne Kinder.

    Mit der Pflegereform 2023 ist der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte erhöht worden. Angaben der Techniker Krankenkasse zufolge bedeutet das eine Erhöhung des Beitragszuschlags von aktuell 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Insgesamt ist diese Maßnahme laut dem Bundesgesundheitsministerium mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr verbunden. Zudem sieht die Pflegereform 2023 vor, die Bundesregierung zu ermächtigen, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnungen festzusetzen. So soll auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf in der Pflege reagiert werden können.

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll bei den Pflegebeiträgen zudem stärker danach unterschieden werden, ob jemand Kinder hat oder nicht. Profitieren sollen laut dem Gesundheitsministerium vor allem Familien mit zwei und mehr Kindern.

    Damit ergeben sich ab 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

    Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
    Mitglieder mit 1 Kind= 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
    Mitglieder mit 2 Kindern= 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
    Mitglieder mit 3 Kindern= 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
    Mitglieder mit 4 Kindern= 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
    Mitglieder mit 5 und mehr Kindern= 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

    Für Eltern mit zwei und mehr Kindern gilt die Vergünstigung nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Nach dieser Zeit wird nur noch zwischen Mitgliedern ohne Kinder und Mitglieder mit Kindern unterschieden. Eltern mit mehreren Kindern zahlen also nach der Erziehungszeit einen regulären Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent. Dieser gilt lebenslang.

    Pflegereform 2023: Wie werden bessere Bedingungen für Pflegeberufe geschaffen?

    Nicht nur für Pflegebedürftige, Angehörige und Versicherte bringt die Pflegereform 2023 Änderungen, auch wer in einem Pflegeberuf arbeitet, darf sich über Neuerungen freuen.

    Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll in der stationären Pflege der Personalmangel durch eine beschleunigte Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens - es gibt an, wie viele Pflegekräfte und mit welcher Qualifikation in einer Pflegeeinrichtung fehlen bzw. eingestellt werden müssen - bekämpft werden. Vorgesehen sind mehrere Ausbaustufen. Zudem soll zusätzliches Personal in Springerpools zukünftig regelhaft finanziert werden können, um das Stammpersonal zu entlasten und die Notwendigkeit von Leiharbeit zu reduzieren.

    Um die pflegerische Versorgung zu stärken setzt die Pflegereform 2023 auf die Digitalisierung. Geplant ist ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einzurichten. Auch das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeheimen wird in der Reform angepackt. Das Programm mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Millionen Euro soll ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts, also bis Ende 2029, verlängert werden.

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