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Pflege: Pflegegrad und Pflegestufe: Was ist eigentlich der Unterschied?

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Pflegegrad und Pflegestufe: Was ist eigentlich der Unterschied?

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    Mit Einführung der Pflegegrade hat sich auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert.
    Mit Einführung der Pflegegrade hat sich auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Wer in Deutschland pflegebedürftig wird - durch einen Unfall, eine Erkrankung oder aus anderen Gründen -, kann einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragen und so Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. Doch das war nicht immer so. Vor Einführung der Pflegegrade gab es drei Pflegestufen, die auch mit einem anderen Begriff der Pflegebedürftigkeit verbunden waren. Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen aber noch?

    Pflegegrad und Pflegestufe: Wann wurde das System umgestellt?

    Abgelöst wurden die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich das Pflegesystem in Deutschland mit der damaligen Pflegereform für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte grundlegend verändert und verbessert.

    Als Eckpfeiler des Gesetzes sieht das BMG die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, auf dessen Grundlage alle Pflegebedürftigen seit 2017 gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben - unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

    Übrigens: Auch in diesem Jahr wurde wieder eine Pflegereform beschlossen. In der Folge wurden 2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben und 2024 sollen einige Leistungsverbesserungen folgen. So steigt etwa das Pflegegeld zum 1. Januar 2024.

    Pflegegrad und Pflegestufe: Wie hat sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit verändert?

    Mit der Pflegereform 2017 wurden nicht nur die Pflegegrade eingeführt, sondern auch einer neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Damit wurden laut dem Pflegefachportal pflege.de auch neue Richtlinien für die Begutachtung von Pflegebedürftigen aufgestellt. Grundsätzlich geht es dabei - egal ob Pflegegrad oder Pflegestufe - um eine Einschätzung des Pflegebedarfs, also wie viel Hilfe oder Unterstützung nötig ist. Neu ist laut dem BMG, dass Menschen mit körperlichen, geistigen sowie psychischen Beeinträchtigungen beim Anspruch auf Leistungen gleichberechtigt sind.

    Laut pflege.de wurden psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen vor der Umstellung nämlich nicht als pflegebedürftig anerkannt, da sie meist nicht körperlich eingeschränkt sind. Aus diesem Grund konnten Gutachter des Medizinischen Dienstes die Pflegestufe 0 vergeben, wenn sie eine "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" unabhägig von körperlichen Einschränkungen festgestellt haben. So konnten Betroffene zumindest bestimmte Pflegeleistungen von der Pflegekasse erhalten.

    Heute ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 14 SGB XI nach der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von Pflegebedürftigen definiert. Nach dem Gesetz muss es sich dabei um Personen handeln, "die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können". Für die Berechnung des Pflegegrades werden daher Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen abgefragt.

    Zuvor wurde die Pflegesituation laut pflege.de vor allem nach zwei Kriterien beurteilt: "Auf welche Hilfen zur alltäglichen Lebensführung ist die betroffene Person angewiesen?" (Grundpflege) und "Wie viel Zeit nimmt die entsprechende Hilfestellung am Tag in Anspruch?". Ausschlaggebend für die Einstufung in eine Pflegestufe war aber der Zeitaufwand in Minuten:

    • Pflegestufe 1 erforderte mindestens 90 Minuten fremde Hilfe am Tag, Betroffene galten als "erheblich pflegebedürftig"
    • Pflegestufe 2 erforderte mindestens 180 Minuten fremde Hilfe am Tag, Betroffene galten als "schwer pflegebedürftig"
    • Pflegestufe 3 erforderte mindestens 300 Minuten fremde Hilfe am Tag, Betroffene galten als "schwerst pflegebedürftig"

    Übrigens: Durch den neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff galten ab 2017 plötzlich deutlich mehr Menschen als pflegebedürftig. Laut dem Statistischen Bundesamt waren Ende 2021 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig, während es Ende 2015 nur 2,86 Millionen Menschen waren. Die starke Zunahme um rund 19 Prozent (0,55 Millionen Pflegebedürftige) sei in großen Teilen auf die Einführung des neuen und weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurückzuführen.

    Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad?

    Mit dem neu definierten Begriff der Pflegebedürftigkeit und der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade musste auch die Pflegebedürftigkeit von Personen, die bereits eine Pflegestufe hatten, neu evaluiert werden. Welche Pflegestufen den heutigen Pflegegraden entsprechen, hat pflege.de so erklärt:

    • Pflegegrad 1: Diese Personen hätten bis 2017 keine Pflegestufe erhalten und wären nicht berücksichtigt worden
    • Pflegegrad 2: Diese Personen hätten früher Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 erhalten
    • Pflegegrad 3: Diese Personen hätten früher Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2 erhalten
    • Pflegegrad 4: Diese Personen hätten früher Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 3 erhalten
    • Pflegegrad 5: Diese Personen hätten früher Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder mit Härtefall erhalten
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