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Pflege: Pflegegrad 2: Diese Leistungen und Voraussetzungen sollten Sie kennen

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Pflegegrad 2: Diese Leistungen und Voraussetzungen sollten Sie kennen

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    Um Pflegegrad 2 zu bekommen, müssen im Begutachtungsverfahren mindestens 27 Punkte erreicht werden.
    Um Pflegegrad 2 zu bekommen, müssen im Begutachtungsverfahren mindestens 27 Punkte erreicht werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Personen, die in Pflegegrad 2 eingestuft worden sind, wurde eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" nachgewiesen. Zuvor muss ein Gutachten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, dem sogenannten "NBA", mindestens 27 Punkte ergeben, damit der Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zugesprochen bekommt. Doch welche Voraussetzungen müssen genau vorliegen, um die Einstufung für Pflegegrad 2 zu bekommen, und mit welchen Leistungen ist dann in der Pflege zu rechnen?

    Wir haben übrigens eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5 erstellt.

    Pflegegrad 2: Welche Kriterien gelten?

    Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung in einen Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die Einstufung für Pflegegrad 2 sehen laut dem Pflegeportal pflege.de wie folgt aus:

    • Mobilität: Dabei geht es um motorische Faktoren. Kann der Betroffene zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann er sich selbstständig bewegen?
    • Geistige und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Bereich geht es darum, wie stark der Betroffene verstehen, erkennen und entscheiden kann. Kann er sich zeitlich und räumlich orientieren? Kann er Risiken erkennen und Gespräche mit anderen führen?
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme? Darunter fallen etwa aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Unruhe in der Nacht.
    • Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen oder zum Beispiel alleine die Toilette benutzen?
    • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfe im Umgang mit Krankheiten und Behandlungen? Ein Gutachter prüft, ob der Betroffene zum Beispiel Medikamente selbst einnimmt, den Blutzucker misst oder einen Arzt aufsuchen kann.
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Tag selbstständig gestalten? Kann er mit anderen in Kontakt treten und zum Beispiel Spielrunden selbstständig besuchen?

    Der Einstufung des Bundesgesundheitsministeriums zufolge müssen bei einer Begutachtung für Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte erreicht werden. Die Grenze zu Pflegegrad 3 liegt bei 47,5 Punkten. Die Entscheidung, inwiefern die Kriterien zur Selbstständigkeit zutreffen oder nicht und eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt, wird vom Medizinischen Dienst gefällt. 

    Pflegegrad 2: Mit diesen Leistungen können Sie rechnen

    Im Gegensatz zu Versicherten mit Pflegegrad 1 haben Betroffene mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, wenn Angehörige, Freunde oder ein ambulanter Dienst die häusliche Pflege übernehmen. Außerdem stehen ihnen laut pflege.de Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu. Einige Leistungen der Pflegeversicherung wurden außerdem zum 1. Januar 2024 im Rahmen der Pflegereform 2023 erhöht, darunter das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen

    Diese Geldleistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 laut pflege.de erhalten:

    • 332 Euro Pflegegeld pro Monat: Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch Angehörige ein monatliches Pflegegeld zu.
    • 761 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen: Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst haben die Betroffenen zudem Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen.
    • 689 Euro je Monat für die Tages- und Nachtpflege
    • 1774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss im Jahr für eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen.
    • 1612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege: Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.
    • 770 Euro pro Monat für vollstationäre Pflege
    • 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Demenzkranke.
    • bis zu 40 Euro je Monat für Pflegehilfsmittel wie Absauggeräte, Applikations- und Adaptionshilfen.
    • 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf
    • 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung: Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können Betroffene einen einmaligen Zuschuss für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung beanspruchen (zum Beispiel für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift).
    • 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss: In einer ambulant betreuten Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG) stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.

    Pflegebedürftige können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Außerdem wurde mit der Pflegereform auch eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wird zum 1. Juli 2025 laut dem Bundesgesundheitsministerium das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt. 

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die ihre Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 761 Euro nicht voll ausschöpfen, können auf Wunsch bis zu 40 Prozent davon für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.

    Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2

    Neben monatlichem Pflege- und Betreuungsgeld sowie Sachleistungen steht Betroffenen mit Pflegegrad 2 laut pflege.de ein ständiger Beratungsdienst zu, zum Beispiel für die bessere pflegerische Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Die Kosten für etwaige regelmäßige Beratungsbesuche, die durch geschulte Pflegekräfte durchgeführt werden müssen, bezahlt die Pflegekasse.

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