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Pflege: Pflege: Wann zahlt die Krankenkasse den Krankentransport?

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Pflege: Wann zahlt die Krankenkasse den Krankentransport?

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    Mitarbeiter eines Taxinunternehmens bringen einen älteren Herrn nach einer Dialysebehandlung mit einem Taxi nach Hause.
    Mitarbeiter eines Taxinunternehmens bringen einen älteren Herrn nach einer Dialysebehandlung mit einem Taxi nach Hause. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

    Pflegebedürftige und auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind nicht nur im Haushalt und zur Bewältigung ihres Alltags auf Hilfe angewiesen. Häufig stellen auch die Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu Reha-Maßnahmen ein Problem für sie dar, da sie meist kein eigenes Auto mehr besitzen oder dieses vielleicht auch nicht mehr fahren können.

    In Deutschland können gesetzliche Krankenkassen aber unter bestimmten Umständen die Kosten für Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern übernehmen. Welche Bedingungen das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Übrigens: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Pflegereform auf den Weg gebracht. Die Reform trat zum 1. Juli in Kraft.

    Pflege: Bedingungen für die Kostenübernahme eines Krankentransports durch die Krankenkasse

    Vorweg: Ob die gesetzlichen Krankenkassen einen Krankentransport - dazu zählen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Mietwagen, einem Taxi aber auch einem Krankenwagen - übernehmen, ist davon abhängig, ob die Fahrt als medizinisch notwendig erachtet wird. Diese muss laut der Verbraucherzentrale von einem Arzt festgestellt und mit einem Transportschein verordnet werden. Laut pflege.de unterscheidet man beim Krankentransport zwischen "qualifiziertem Krankentransport" (Fahrt mit einem Krankentransportwagen und fachlich-medizinischer Betreuung) und einem "unqualifzierten Krankentransport" (Fahrt mit ÖPNV, Taxi oder Mietwagen und ohne fachlich-medizinische Betreuung), häufig auch "Krankenfahrt" genannt.

    Die Fahrt mit einem Krankentransport sollte direkt vom Aufenthaltsort des Patienten zur nächsten geeigneten Behandlungsstelle führen. Der Aufenthaltsort kann dabei die eigene Wohnung aber auch ein Pflegeheim sein. Die medizinische Behandlung, zu der der Patient gefahren wird, muss eine Leistung sein, die von der Krankenkasse abgedeckt wird.

    Für pflegebedürftige Personen gibt es allerdings eine gesonderte Regelung: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch ohne die Genehmigung der Krankenkasse mit dem Taxi zur Arbeit fahren. Dies gilt laut Verbraucherzentrale für all diejenigen, die über die Pflegegrade 4 oder 5 verfügen oder in Pflegegrad 3 eingeordnet und zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind. Pflegebedürftige dieser Grade brauchen keine vorherige Erlaubnis der gesetzlichen Kassen, um ein Taxi zu nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt.

    Übrigens: Pflegegrad 1 ist die erste Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Mit welchen Leistung Sie in diesem Fall rechnen können.

    Krankentransport: Was muss man selbst zahlen?

    Komplett kostenlos ist der Krankentransport allerdings nicht. Wer gesetzlich versichert ist zahlt laut pflege.de den Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten. Dieser liegt zwischen fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Auch bei Menschen, die privat versichert sind, übernehme die Krankenkasse die Kosten, wenn eine Verordnung vorliege.

    Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach Paragraf 62 SGB V überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer diese Grenze überschritten habe, bekomme auf Anfrage von der Krankenkasse eine Befreiungskarte.

    In einigen Fällen rechnet das Transportunternehmen mit der zuständigen Krankenkasse direkt ab. In anderen Fällen muss der Patient die Übernahme der Fahrtkosten schriftlich bei der Krankenkasse samt der Belege beantragen.

    Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?

    Wenn eine Person keinen Transportschein oder keine ärztliche Verordnung für einen Krankentransport oder auch eine Krankenfahrt hat, muss sie die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Diese Kosten variieren allerdings je nach Region und der zurückgelegten Entfernung. Üblicherweise wird eine Basisgebühr erhoben, und zusätzlich werden die Kosten pro gefahrenem Kilometer berechnet.

    Wie man einen Krankentransport anfordert

    Wer einen Krankentransport benötigt - sei es, weil er von einem Arzt angeordnet wurde, oder weil er ihn selbst bestellen möchte - sollte zunächst online nach Krankentransporten im Bereich der eigenen Postleitzahl nach Angeboten suchen.

    Angeboten werden Krankentransporte meist von folgenden Vereinen und Gesellschaften:

    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
    • Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
    • Maltester Hilfsdienst e.V.

    Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse, verweisen auf ihren Websites darauf, dass auch sie Empfehlungen für einen örtlichen Krankentransport-Anbieter geben können. Häufig kommt es allerdings vor, dass die Arztpraxen oder Kliniken eine Fahrt für ihren Patienten anfordern, wenn diese als notwendig erachtet und mit einem Transportschein angeordnet wurde.

    Übrigens: Wer darüber nachdenkt, einen Angehörigen zu pflegen, fragt sich häufig wie viel Geld er für diese Tätigkeit erhält. Für den Pflegebedürftigen lohnt es sich dahingehend, sich über das Pflegeunterstützungsgeld zu informieren.

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