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Pflege: Pflege: Wie viel Geld bekommt man für die Pflege von Angehörigen?

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Pflege: Wie viel Geld bekommt man für die Pflege von Angehörigen?

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    Werden Angehörige oder Menschen, die einem nahestehen, krank oder pflegebedürftig, müssen sich viele Familien die Frage stellen, wie sie jetzt weiter vorgehen. Soll die Person in einer Einrichtung versorgt werden oder ist eine ambulante Pflege das Richtige? Oder sollte man selbst tätig werden und sich um die Pflege kümmern? Die Entscheidung hängt allerdings nicht selten von den finanziellen Umständen ab, in denen man sich selbst befindet.

    Zudem fragen sich viele Menschen, ob man selbst Geld erhält, wenn man einen Angehörigen pflegt und wie hoch dieser Betrag sein könnte. Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie im Folgenden.

    Übrigens: Die Kosten für Pflege und das Pflegeheim können sich Rentner häufig vom Staat zurückholen.

    Pflege: Wie viel Geld bekommt man, wenn man Angehörige pflegt?

    In Deutschland sollen Pflegebedürftige selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium unterstützt die Pflegeversicherung deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden, statt von einem ambulanten Pflegedienst.

    In einem solchen Fall wird von der Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld gezahlt. Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege sichergestellt werden. Das Pflegegeld ist - ähnlich wie Sachleistungen - nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und wird erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt. 

    Die Person, welche die Pflege übernimmt, wird laut Sozialgesetzbuch zur Pflegeperson, wenn sie eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig für zehn Stunden in der Woche pflegt und diese zehn Stunden regelmäßig an zwei Tagen in der Woche anfallen.

    Im Jahr 2023 erhielt man diese Beträge für die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person:

    • Pflegegrad 2: 316 Euro
    • Pflegegrad 3: 545 Euro
    • Pflegegrad 4: 728 Euro
    • Pflegegrad 5: 901 Euro

    Zum 1. Januar 2024 ist das Pflegegeld um fünf Prozent gestiegen. Jetzt können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die folgenden Beträge an pflegende Angehörige weitergeben: 

    • Pflegegrad 2: 332 Euro
    • Pflegegrad 3: 573 Euro
    • Pflegegrad 4: 765 Euro
    • Pflegegrad 5: 947 Euro

    Wichtig zu wissen: Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung des Geldes frei verfügen. Laut der Website des Bundesgesundheitsministeriums sei es allerdings üblich, dass der Betrag von Pflegebedürftigen an die Person weitergegeben wird, die sich um die Betreuung kümmert. Das Pflegegeld ist in erster Linie dafür vorgesehen, Menschen zu entlohnen, die sich um die pflegebedürftige Person kümmern.

    Laut des Bundesgesundheitsministeriums ist es auch möglich, Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dann kann der Angehörige ein anteiliges Pflegegeld erhalten.

    Wer zahlt für die Pflege durch Angehörige?

    Zuständig für die Zahlung des Pflegegelds sind in Deutschland die Pflegekassen, die den Krankenkassen angeschlossen sind. Die Pflegekassen sind laut des GVK-Spitzenverbands in Deutschland selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Auch privaten Krankenkassen sind Pflegekassen unterstellt.

    2023 hat sich ein Platz im Pflegeheim weiter verteuert. Wer kommt für die Mehrkosten auf?

    Wann bekommen pflegende Angehörige ihr Geld?

    Laut dem Portal pflege.de überweisen die gesetzlichen und privaten Pflegekassen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats. "Bei einem Erstantrag ist das der erste Monat nach der Bewilligung des Antrags. Das Pflegegeld wird dann aber rückwirkend bis zum Tag des Antrags ausgezahlt", schreibt das Portal.

    Wenn Sie darüber nachdenken, einen Ihnen nahestehenden Menschen oder gar Angehörigen zu pflegen, sollten Sie sich mit Ihren eigenen Finanzen auseinandersetzen. Gerade beim Thema Elternunterhalt müssen Kinder auf der Hut sein.

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