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Österreich: Corona-Quarantäne-Bruch: 10.800 Euro Strafe für Deutsche in Tirol

Österreich

Corona-Quarantäne-Bruch: 10.800 Euro Strafe für Deutsche in Tirol

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    Sie ging einkaufen, im Park spazieren und fuhr Taxi - trotz Corona-Infektion. Eine Frau ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
    Sie ging einkaufen, im Park spazieren und fuhr Taxi - trotz Corona-Infektion. Eine Frau ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Foto: S. Hoppe, dpa (Symbol)

    Sie ging einkaufen, im Park spazieren und fuhr Taxi - trotz Corona-Infektion samt Heimquarantäne. Eine Frau aus Deutschland ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage fordert jedoch weiter eine Haftstrafe auf Bewährung und meldete nach dem Urteil am Landgericht Innsbruck am Donnerstag Berufung an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Wien sagte. Zuvor hatte der Sender ORF über den Prozess berichtet.

    Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heimquarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen - laut ORF gab sie an, dass ihr der Mindestbestellwert für Lebensmittel über das Internet zu hoch gewesen sei, obwohl sie nach eigenen Angaben 2100 Euro Rente erhalten habe.

    Frau in Österreich ging trotz Corona-Infektion spazieren und fuhr Taxi

    Außerdem nutzte sie den Angaben nach den Aufzug in ihrem Wohnhaus, ging im Park spazieren und fuhr mit einer Verletzung per Taxi ins Krankenhaus, statt den Notarzt zu rufen. Schließlich nahm die Polizei die 54-Jährige fest und brachte sie ins Gefängnis, nachdem sie mehrmals bei Kontrollen nicht zuhause angetroffen worden war. Eine Haftrichterin entließ sie nach einem Tag.

    Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers eine Bewährungsstrafe, um mehr Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Das Oberlandesgericht muss über die Berufung entscheiden. (dpa)

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