Karfreitag gilt im Christentum als markanter Fasten- und Abstinenztag. Auch gesetzlich gibt es am Karfreitag einige Verbote. Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz bleiben die meisten Geschäfte am 29. März
Haben Bäckereien an Karfreitag offen?
Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz dürfen Bäckereien an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Offenhaltung kann aber auf "bestimmte Sonn- und Feiertage (...) beschränkt werden." Die zugelassenen Öffnungszeiten werden von den Landesregierungen bestimmt und können variieren. In einigen Bundesländern werden die Öffnungszeiten an die Zeit des Hauptgottesdienstes angepasst.
Obwohl Bäckereien in den meisten Bundesländern am Karfreitag öffnen dürfen, heißt es nicht, dass die einzelnen Filialen auch tatsächlich öffnen. Viele Betreiber nutzen den Karfreitag, um ihren Mitarbeitern einen freien Tag zu gewähren. Am besten fragen Sie in der gewünschten Filiale nach, ob sie am Karfreitag geöffnet hat oder nicht. Am Tag vorher, dem Gründonnerstag, dürfen Bäckereien zu den gewohnten Öffnungszeiten verkaufen.
Öffnungszeiten: Dürfen Bäckereien an Karfreitag öffnen?
In Thüringen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein müssen Bäckereien explizit auch am Karfreitag geschlossen bleiben. In allen anderen Bundesländern dürfen sie am 29. März 2024 öffnen, es gilt aber eine Maximaldauer. Laut Ladenöffnungsgesetz der Bundesländer dürfen Bäckereien am Karfreitag in folgenden Zeitfenstern öffnen:
- Baden-Württemberg: Bäckereien dürfen am Karfreitag drei Stunden lang offen haben.
- Bayern: Bäckereien dürfen am Karfreitag drei Stunden öffnen.
- Berlin: Verkaufsstellen mit Back- und Konditorwaren dürfen laut dem Berliner Ladenöffnungsgesetz von 7 bis 16 Uhr öffnen.
- Brandenburg: Bäckereien dürfen am Karfreitag an "fünf zusammenhängenden Stunden" zwischen 7 und 19 Uhr öffnen, heißt es im Ladenöffnungsgesetz.
- Bremen: Bäckereien dürfen am Karfreitag zwischen 8 und 16 Uhr für die Dauer von drei Stunden öffnen.
- Hamburg: Bäckereien dürfen zwischen 7 und 16 Uhr für höchstens fünf Stunden öffnen.
- Hessen: Bäckereien müssen am Karfreitag geschlossen bleiben.
- Mecklenburg-Vorpommern: Bäckereien dürfen maximal fünf Stunden öffnen.
- Niedersachsen: Bäckereien dürfen am Karfreitag für maximal fünf Stunden öffnen.
- Nordrhein-Westfalen: Laut §5 dürfen Back- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden verkauft werden.
- Rheinland-Pfalz: In §9, Abschnitt 1, des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ist keine maximale Höchstdauer für die Öffnungszeiten von Bäckereien festgeschrieben. Bäckereien dürfen am Karfreitag also öffnen. Trotzdem kann es Einschränkungen geben.
- Saarland: Am Karfreitag dürfen laut dem Ladenöffnungsgesetz im Saarland die Bäckereien für fünf Stunden öffnen.
- Sachsen: In Sachsen dürfen laut §7 Bäckereien am Karfreitag nicht öffnen.
- Sachsen-Anhalt: Bäckereien dürfen in Sachsen-Anhalt am Karfreitag für maximal fünf Stunden öffnen.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein müssen Bäckereien am Karfreitag geschlossen bleiben. Die Ausnahme ist explizit im Ladenöffnungsgesetz festgehalten.
- Thüringen: Auch in Thüringen müssen Bäckereien am Karfreitag geschlossen bleiben.