Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Bäckereien: Ein Überblick der Öffnungszeiten an Ostern

Öffnungszeiten Bäcker

Bäckereien: Ein Überblick der Öffnungszeiten an Ostern

    • |
    Wann dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?
    Wann dürfen Bäckereien an Ostern öffnen? Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Viele freuen sich auf die arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage rund um Ostern. Das bedeutet aber auch, dass die Geschäfte schließen müssen. Wie kommt man nun an seine frischen Brötchen am Wochenende? Zum Glück gelten für Bäckereien gesonderte Öffnungszeiten an Ostern. Es gibt das bundesweite "Gesetz über den Ladenschluß" und die Gesetze der Bundesländer. Wann und wo dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?

    Öffnungszeiten: Wann und wo dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?

    Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz gelten die Ausnahmen für Bäckereien nicht am 2. Osterfeiertag, also dem Ostermontag. Das gilt aber mittlerweile nur noch in Bayern, es ist nämlich das einzige Bundesland, das noch kein eigenes Ladenschluss- oder -öffnungsgesetz formuliert hat. Am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag variieren die Öffnungszeiten der Bäcker also je nach Bundesland. Folgende Regeln und Ausnahmen sind in den Gesetzen festgehalten:

    Baden-Württemberg:

    Bayern:

    Berlin:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – zwischen 7 und 16 Uhr
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – zwischen 7 und 16 Uhr
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Berlin

    Brandenburg:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Brandenburg

    Bremen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Bremen

    Hamburg:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Hamburg

    Hessen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: geschlossen
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: geschlossen
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Mecklenburg-Vorpommern
       

    Niedersachsen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Niedersachsen

    Nordrhein-Westfalen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Nordrhein-Westfalen

    Rheinland-Pfalz:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – Öffnungszeiten können abweichen
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – Öffnungszeiten können abweichen
    • Ostermontag: geschlossen
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Rheinland-Pfalz

    Saarland:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Saarland

    Sachsen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: geschlossen
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal sechs Stunden
    • Ostermontag: offen – maximal sechs Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Sachsen

    Sachsen-Anhalt: 

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
    • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
    • Quelle: Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: geschlossen
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: geschlossen
    • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Schleswig-Holstein

    Thüringen:

    • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Karfreitag: geschlossen
    • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
    • Ostersonntag: geschlossen
    • Ostermontag: offen - zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr maximal fünf Stunden
    • Quelle: Ladenschlussgesetz Thüringen

    Wer an Tagen, wo Bäckereien geschlossen haben müssen trotzdem Lebensmittel braucht, kann es bei einer Tankstelle versuchen. Diese dürfen nämlich immer öffnen und an Karfreitag sogar "Reisebedarf" verkaufen, darunter fallen Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen. Auch an Bahnhöfen und Flughäfen gelten Ausnahmen rund um Ostern.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden