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Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

Wann dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?

Öffnungszeiten Bäcker
28.03.2024

Bäckereien: Ein Überblick der Öffnungszeiten an Ostern

Von Elisa Jebelean

An den meisten gesetzlichen Feiertagen müssen fast alle Läden schließen. Dies gilt auch für die Feiertage rund um Ostern. Für Bäckereien gibt es aber Ausnahmen.

Viele freuen sich auf die arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage rund um Ostern. Das bedeutet aber auch, dass die Geschäfte schließen müssen. Wie kommt man nun an seine frischen Brötchen am Wochenende? Zum Glück gelten für Bäckereien gesonderte Öffnungszeiten an Ostern. Es gibt das bundesweite "Gesetz über den Ladenschluß" und die Gesetze der Bundesländer. Wann und wo dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?

Öffnungszeiten: Wann und wo dürfen Bäckereien an Ostern öffnen?

Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz gelten die Ausnahmen für Bäckereien nicht am 2. Osterfeiertag, also dem Ostermontag. Das gilt aber mittlerweile nur noch in Bayern, es ist nämlich das einzige Bundesland, das noch kein eigenes Ladenschluss- oder -öffnungsgesetz formuliert hat. Am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag variieren die Öffnungszeiten der Bäcker also je nach Bundesland. Folgende Regeln und Ausnahmen sind in den Gesetzen festgehalten:

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – zwischen 7 und 16 Uhr
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – zwischen 7 und 16 Uhr
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Berlin

Brandenburg:

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  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Brandenburg

Bremen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Bremen

Hamburg:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Hamburg

Hessen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: geschlossen
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: geschlossen
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Hessen

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Mecklenburg-Vorpommern
     

Niedersachsen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – Öffnungszeiten können abweichen
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – Öffnungszeiten können abweichen
  • Ostermontag: geschlossen
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Rheinland-Pfalz

Saarland:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Saarland

Sachsen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: geschlossen
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal sechs Stunden
  • Ostermontag: offen – maximal sechs Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Sachsen

Sachsen-Anhalt: 

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: offen – maximal fünf Stunden
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: offen – maximal fünf Stunden
  • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
  • Quelle: Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: geschlossen
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: geschlossen
  • Ostermontag: offen – maximal fünf Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Schleswig-Holstein

Thüringen:

  • Gründonnerstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Karfreitag: geschlossen
  • Samstag: reguläre Öffnungszeiten
  • Ostersonntag: geschlossen
  • Ostermontag: offen - zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr maximal fünf Stunden
  • Quelle: Ladenschlussgesetz Thüringen

Wer an Tagen, wo Bäckereien geschlossen haben müssen trotzdem Lebensmittel braucht, kann es bei einer Tankstelle versuchen. Diese dürfen nämlich immer öffnen und an Karfreitag sogar "Reisebedarf" verkaufen, darunter fallen Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen. Auch an Bahnhöfen und Flughäfen gelten Ausnahmen rund um Ostern.

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