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Neue Gesetze im September: 1. September 2019: Das ändert sich jetzt in Deutschland

Neue Gesetze im September

1. September 2019: Das ändert sich jetzt in Deutschland

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    Beim Online-Banking gibt es Änderungen.
    Beim Online-Banking gibt es Änderungen. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbol)

    Neue Gesetze, Regel und Änderungen kommen im September 2019 auf die Menschen in Deutschland zu. Die Leistungen für Asylbewerber werden neu geregelt. Hebammen in Bayern können Prämien beantragen. In zwei Bundesländern wird gewählt. Apple-Fans warten gespannt auf das neue iPhone. Und Zahlungen im Internet werden eigentlich ab 14.September 2019 sicherer und umständlicher - aber ganz so schnell geht es nun doch nicht. Die Änderungen und neuen Gesetze ab September 2019 im Überblick.

    Leistungen für Asylbewerber werden ab September neu geregelt

    Die Leistungen, die Asylbewerber in Deutschland erhalten, werden von September 2019 an neu geregelt. Das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 1. September 2019 in Kraft.

    • Aus der Geldleistung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden künftig Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung ausgegliedert. Der Bedarf wird dann als Sachleistung erbracht. "Damit sinken die Geldleistungssätze – materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht", betont die Bundesregierung.
    • Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten dann zehn Euro weniger im Monat - 344 statt 354 Euro im Monat. Für Erwachsene in einer Sammelunterkunft wird eine neue, niedrigere Bedarfsstufe eingeführt. Für sie sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich. "Hintergrund ist der Gedanke, dass beim Zusammenleben in der Gemeinschaft bestimmte Kosten nicht für jede Person in voller Höhe anfallen", heiß es weiter.
    • Für Kinder bis zu fünf Jahren ändert sich die Leistung nicht. Für Sechs- bis 13-Jährige erhöht sie sich um 26 Euro, denn in dieser Altersgruppe wurde laut Bundesregierung ein höherer Bedarf festgestellt.
    • Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bisher war das nicht möglich. Viele brachen deshalb Ausbildung oder Studium aus finanziellen Gründen ab - was die Bundesregierung durch die Neuregelung verhindern will.

    Hebammen in Bayern können 5000 Euro Niederlassungsprämie beantragen

    Hebammen in Bayern können ab dem 1. September eine Niederlassungsprämie von 5.000 Euro beantragen. "Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen zu gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern zu gewährleisten", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Um die Prämie zu bekommen, muss die Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später nachweisen. Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann ab dem 1. September 2019 unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden.

    Brandenburg und Sachsen bekommen einen neuen Landtag

    Brandenburg und Sachsen wählen am 1. September 2019 einen neuen Landtag. In Sachsen sind etwa 3,3 Millionen Menschen wahlberechtigt, in Brandenburg sind etwa zwei Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen.

    Wie die Wahlen ausgehen, ist ziemlich offen. Wochenlang hatte die AfD in Brandenburg in den meisten Umfragen die Nase vorn, in Sachsen lieferte sie sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CDU - kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg machten die Parteien der Amtsinhaber aber Boden gut.

    Allerdings gibt es in beiden Bundesländern noch einen großen Anteil Unentschlossener: 44 Prozent der Befragten in Brandenburg gaben zehn Tage vor der Wahl laut Politbarometer an, noch nicht zu wissen, wen sie am 1. September unterstützen. In Sachsen waren es 35 Prozent.

    Neuer Verbrauchstest für Autos ab 1. September verpflichtend

    Vor einem Jahr hatte die Einführung des WLTP-Verbrauchstests die Autoindustrie in ein Chaos gestürzt. Am 1. September 2019 tritt nun die nächste Version in Kraft. Das "hält die Hersteller in Atem", heißt es beim Verband der Automobilindustrie (VDA). "Der VDA rechnet aber nicht mit signifikanten Freigabeverzögerungen wie im vergangenen Jahr." Damals waren Dutzende Modelle monatelang nicht lieferbar. Zehntausende Autos wurden auf Halde produziert, weil die Zulassungen fehlten. 

    Jetzt hat die EU die WLTP-Anforderungen teils nachgebessert, teils neue dazugestellt - etwa beim Verdunsten von Benzin aus dem Tank oder bei den Grenzwerten für Gebrauchtfahrzeuge. Autofahrer dürften davon wenig spüren: Die Änderungen sind kleiner als 2018, die Hersteller haben ihre Varianten reduziert und mehr Prüfstände aufgebaut, zudem müssen nicht wieder sämtliche Varianten erneut auf den Prüfstand.

    Online-Banking und -Shopping wird bald sicherer - und umständlicher

    Verbraucher müssen sich auf Änderungen beim Onlinebanking und -Shopping einstellen. Denn die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union macht das Zahlen im Netz sicherer - aber zumindest mittelfristig auch umständlicher.

    Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ab dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: "Wissen" (z.B. Geheimnummer/PIN), "Besitz" (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), und "Sein" (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck).

    Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können vergleichsweise leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkartenzahlungen künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt.

    Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung dieser europäischen "PSD2" hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kürzlich nochmal eine Gnadenfrist eingeräumt: Zahlungen per Kreditkarte im Internet können demnach vorerst weiter mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen erfolgen. Im Handel bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf", stellte die Bafin fest.

    • Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ab dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: "Wissen" (z.B. Geheimnummer/PIN), "Besitz" (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), und "Sein" (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck).
    • Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können vergleichsweise leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkartenzahlungen künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt.
    • Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung dieser europäischen "PSD2" hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kürzlich nochmal eine Gnadenfrist eingeräumt: Zahlungen per Kreditkarte im Internet können demnach vorerst weiter mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen erfolgen. Im Handel bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf", stellte die Bafin fest.

    Wie lange die zeitlich befristeten Erleichterungen gelten, die sich ausschließlich auf Kreditkartenzahlungen im Internet beziehen, legte die Bafin nicht fest. Wann sie auslaufen, werde die Bafin nach Gesprächen mit Marktteilnehmern und der Europäischen Bankenaufsicht EBA festlegen. "In der Zwischenzeit erwartet die Bafin, dass alle Beteiligten ihre Infrastrukturen so schnell wie möglich so anpassen", hieß es.

    Weitere Informationen zur PSD2 und ihre Folgen lesen Sie hier bei der Deutschen Bundesbank.

    Neues iPhone von Apple im September erwartet

    Apple-Fans erwarten im September das neue iPhone. Traditionell kursieren um die neuesten Modelle des Smartphones viele Gerüchte. Bei der am 10. September erwarteten Vorstellung soll die Kamera ein zusätzliches Objektiv erhalten. Das ermöglicht viele zusätzliche Funktionen. Außerdem werde man künftig die AirPods-Ohrhörer in ihrem Gehäuse drahtlos auf der Rückseite der neuen iPhones aufladen können, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Des weiteren wolle Apple der günstigen Version seiner iPad-Tablets einen größeren Bildschirm spendieren und die Computer-Uhr Apple Watch auffrischen.

    Mehr Filme für Youtube-Nutzer - aber mit Werbung

    Youtube erweitert sein Angebot: Vom 24. September an können Nutzer auch ohne Premium-Abo die sogenannten Youtube-Originals sehen - aber mit Werbeunterbrechungen. Das gilt für alle Filme und Serien, die nach diesem Datum veröffentlicht werden.

    Welche Änderungen und neue Gesetze es in den vergangenen Monaten gab, lesen Sie hier:

    Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Änderungen im Zahlungsverkehr würden bereits am 14.09. in Kraft treten. Wir haben ergänzt, dass die Bafin vorerst noch die einfacheren Sicherheitsvorkehrungen zulässt.

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