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Was ändert sich?: Neue Gesetze im Mai 2023: Corona-Warn-App steht vor dem Aus

Was ändert sich?

Neue Gesetze im Mai 2023: Corona-Warn-App steht vor dem Aus

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    Hat bald ausgedient: Die Corona-Warn-App wird um eine Funktion verringert.
    Hat bald ausgedient: Die Corona-Warn-App wird um eine Funktion verringert. Foto: Catherine Waibel, dpa (Symbolbild)

    Ein bekanntes Kinderlied trägt den Titel "Alles neu macht der Mai". Was der Wonnemonat selbstredend so nicht einhalten kann. Aber einige Änderungen erwarten Deutschland und seine Bürger eben in jedem neuen Monat. Also auch im Mai 2023.

    So wird eine wichtige Funktion der Corona-Warn-App eingestellt. Das 49-Euro-Ticket wird eingeführt. Der Mindestlohn in der Pflege wird angehoben. Ein Überblick über die neuen Gesetze im Mai 2023.

    Neue Gesetze im Mai 2023: Corona-Warn-App verliert wichtige Funktion

    Nachdem das Coronavirus nach mehr als drei Jahren seinen Schrecken beinahe komplett eingebüßt zu haben scheint, hat auch die Corona-Warn-App langsam aber sicher ausgedient. Wie auf der offiziellen Seite der Anwendung, die vom Robert Koch-Institut (RKI) betrieben wird, zu lesen ist, wird die Entwicklung am 31. Mai 2023 eingestellt.

    Bereits ab dem 1. Mai 2023 ist es jedoch nicht mehr möglich, über die Corona-Warn-App andere Nutzer vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. "Angesichts einer gewachsenen Immunität der Bevölkerung, leicht übertragbarer Virusvarianten und der Rückkehr zu einem öffentlichen Leben (weitgehend) ohne Corona-Maßnahmen entfällt momentan der Bedarf an einer App zur Kontaktnachverfolgung", informiert das RKI.

    Allerdings soll sich die Corona-Warn-App auch weiterhin nutzen lassen, als Beispiel werden die hinterlegten Impfzertifikate genannt, die so nachgewiesen werden können. Das RKI spricht von einem Ruhe-Modus. Ein Comeback der App ist also nicht ausgeschlossen – auch, wenn wohl jeder Nutzer hoffen dürfte, dass das gar nicht nötig sein wird.

    Neue Gesetze im Mai 2023: 49-Euro-Ticket für ÖPNV in ganz Deutschland startet

    Lange wurde darum gerungen, nun ist es so weit. Acht Monate nach dem Ende des Neun-Euro-Tickets fällt am 1. Mai 2023 der Startschuss für dessen Nachfolger, das 49-Euro-Ticket. So lautet die gängige Bezeichnung, eigentlich hört es aber auf den Namen Deutschland-Ticket. Dabei handelt es sich laut Deutsche Bahn (DB) um eine "Jahreskarte mit monatlicher Zahlweise im Rahmen eines Abonnements", das 49-Euro-Ticket lässt sich aber monatlich kündigen – jeweils "bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats".

    Wie beim Neun-Euro-Ticket kann der Inhaber damit im Grunde unbegrenzt quer durchs Land fahren. "Deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs", wie die DB mitteilt. Allerdings gilt es mit wenigen Ausnahmen nicht in Fernverkehrszügen wie IC, EC oder ICE. Auch andere Anbieter wie etwa FlixTrain springen bei der Aktion nicht mit auf den Zug auf.

    Neue Gesetze im Mai 2023: Mindestlohn in der Pflege steigt

    Pflegekräfte mussten in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit besonders viel schultern. Infolge der Corona-Pandemie aber auch wegen des demografischen Wandels, denn im Alter steigt natürlich das Risiko, auf Hilfe angewiesen zu sein.

    Mit der zweiten von drei Stufen, die bereits im Februar 2022 festgelegt wurden, verdienen Pflegehilfskräfte ab dem 1. Mai 2023 mindestens 13,90 Euro pro Stunde (vorher: 13,70 Euro). Qualifizierte Pflegehilfskräfte – also solche mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit – bekommen mindestens 14,90 Euro (vorher: 14,60 Euro). Für Pflegefachkräfte ist ein Mindestlohn von 17,65 Euro (vorher: 17,10 Euro) vorgeschrieben.

    Laut Bundesgesundheitsministerium arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, rund 1,2 Millionen Menschen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprach schon bei der Verabschiedung vor mehr als einem Jahr: "Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen."

    Neue Gesetze im Mai 2023: Gaspreis sinkt unter Geltungsbereich der Gaspreisbremse

    Gas wird zum 1. Mai 2023 günstiger. Wie der Berliner Energieversorger GASAG mitteilt, sinkt der Arbeitspreis in der Grundversorgung um 8,32 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit liegt er unter zwölf Cent/kWh und nicht mehr im Geltungsbereich der von der Bundesregierung verabschiedeten Gaspreisbremse.

    Das Unternehmen verspricht, dass der Grundpreis stabil bleibt. Grund für die Senkung sind demnach deutlich gefallene Preise im Großhandelsmarkt sowie eine zuletzt ruhigere Marktsituation. Dies erlaubte es den Versorgern, wieder größere Mengen günstig einzukaufen.

    Neue Gesetze im Mai 2023: Beschäftigte im Bauhauptgewerbe im Westen bekommen Sonderzahlung

    Der Tarifabschluss im Herbst 2021 macht sich für einige Beschäftigte im Bauhauptgewerbe im Mai 2023 noch einmal besonders bezahlt. Denn in diesem Monat fließt eine Einmalzahlung von 450 Euro, nachdem die Löhne erst im April noch einmal gestiegen waren. Wie das auf die Bauwirtschaft spezialisierte Portal bi-medien berichtet, handelt es sich bei den 450 Euro um einen Bruttobetrag.

    Über die zusätzliche Finanzspritze im Mai dürfen sich alle Mitglieder der IG Bau im Tarifgebiet West freuen. Angestellte im Bauhauptgewerbe in den neuen Bundesländern kommen also nicht in den Genuss dieser Auszahlung.

    Neue Gesetze im Mai 2023: Vodafone zieht Preise an

    Etwas tiefer in die Tasche greifen müssen Kunden von Vodafone ab Mai 2023. Die DSL- und Kabel-Tarife steigen um fünf Euro pro Monat – darüber informierte der Internetanbieter seine Bestandskunden schriftlich. Diese haben wegen der Preiserhöhung das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Von dieser müssen sie jedoch binnen drei Monaten Gebrauch machen.

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