Ein früherer Mithäftling spricht vor Gericht über den Verdächtigen im Fall Maddie. Erst kann er sich an fast nichts erinnern. Doch nach einer Pause überrascht er alle. Christian B. werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen. Ermittler verdächtigen den Deutschen auch im Fall Maddie.
Christian B. habe den Mithäftling unter anderem gefragt, ob er ein Haus anzünden könnte, sagte er. Der 50-jährige Rumäne hatte zunächst vor dem Landgericht Braunschweig große Schwierigkeiten, sich zu erinnern. Häufig berichtete er nur auf Nachfragen mit bestimmten Stichworten über Details. Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich über Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören.
Cristian B. habe ein Kind in Portugal mitgenommen
Christian B. habe ihm im Gefängnis von einem Einbruch in Portugal erzählt, in einem Ort an dem reiche Menschen wohnten. B. habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei. Statt jedoch Geld zu stehlen, habe er ein Kind mitgenommen, sagte der Zeuge. Später habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspüren könnten. Doch die Aussage des Zeugens erschien an vielen Stellen fragwürdig.
Er könne auch nur wiedergeben, was B. ihm erzählt habe, ob die Sachen stimmten, darüber wolle er nicht urteilen, sagte er. Die beiden hätten sich unter anderem über gefälschte Pässe unterhalten und darüber, ob ein Haar jemanden überführen könne. Außerdem soll der 47-jährige Christian B. ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzählt haben.
Der Angeklagte steht im Fall Maddie McCann unter Mordverdacht
Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Die soll er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess aber eher, weil der Angeklagte zudem im Fall «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Die dreijährige Maddie ist 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. (mit dpa)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden