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Nachtschicht bei Zeitumstellung: Muss man eine Stunde länger arbeiten?

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Nachtschicht bei Zeitumstellung: Muss man eine Stunde länger arbeiten?

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    Da brennt noch Licht: Auf manchen Arbeitnehmer wartet wegen der Zeitumstellung eine längere Nachtschicht.
    Da brennt noch Licht: Auf manchen Arbeitnehmer wartet wegen der Zeitumstellung eine längere Nachtschicht. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Zweimal im Jahr wird in vielen Ländern die Zeit umgestellt. Deutschland macht da keine Ausnahme. Am letzten Sonntag im März erfolgt der Zeitsprung von Mitteleuropäischer Winterzeit hin zu Mitteleuropäischer Sommerzeit, am letzten Sonntag im Oktober geht es wieder zurück.

    Über Sinn und Nutzen dieser mittlerweile – trotz jährlicher Diskussionen – fest verankerten Prozedur wird nicht nur unter Experten gestritten. Im Vordergrund steht die Hoffnung, Strom und damit Kosten zu sparen.

    Dass der Biorhythmus bei Mensch und Tier vorübergehend aus dem Takt kommt, gilt als lästige Begleiterscheinung. Die Zeitumstellung kann den Körper außerdem noch anderweitig belasten. Gerade Ende Oktober, wenn die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden, erfreuen sich die allermeisten Menschen aber vielmehr einer zusätzlichen Stunde.

    Zeitumstellung im Herbst 2023: 29. Oktober ist längster Tag des Jahres

    In diesem Jahr ist der Sonntag, der 29. Oktober, damit der längste Tag des Jahres. Verfügt er doch über 25 Stunden. Bereits mitten in der Nacht – um 3 Uhr – werden die Uhren zurückgedreht, weshalb die allermeisten Menschen nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU die Zeitumstellung an sich verschlafen und sich dennoch über eine zusätzliche Stunde erfreuen dürfen.

    Wie aber sieht es für die Bürger aus, die vom 28. auf den 29. Oktober in der Nachtschicht arbeiten? Müssen sie angesichts der festgelegten Schichtwechsel-Zeiten länger arbeiten?

    Muss in Nachtschicht wegen Zeitumstellung länger gearbeitet werden?

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärt hierzu, dass diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist. Denn die Arbeitszeit richte sich nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Damit erhöht sich die Arbeitszeit in dieser besonderen Nacht nicht automatisch.

    Weiter heißt es mit Blick auf die zusätzliche Stunde: "Ist nichts geregelt – was der Regelfall sein dürfte –, muss in dieser Stunde nach Ansicht der Rechtsprechung im Zweifelsfall trotzdem gearbeitet werden. Die Gerichte gestehen dem Arbeitgeber ein 'berechtigtes Interesse' zu, Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden."

    Sollten Arbeitnehmer eine Stunde länger arbeiten müssen, sei diese aber auch zusätzlich zu vergüten. Es wird der Tipp gegeben, bei Unklarheiten in den "Arbeitsvertrag oder den anzuwendenden Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen" zu schauen.

    Weiter wird auf Paragraf 3 Arbeitszeitgesetz verwiesen. Hier wird unter dem Titel "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" vorgegeben, dass die Tages-Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten darf.

    Allerdings kann sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, "wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden". Diese Zehn-Stunden-Grenze dürfe auch durch die Zeitumstellung nicht überschritten werden, betont Verdi.

    Es sei jedoch möglich, dass Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten. Helfen könne ein Blick in die Vorschriften oder eine Nachfrage beim Betriebsrat respektive bei Verdi.

    Übrigens: Die Zeitumstellung kann auch für Kinder zum Problem werden, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Eltern sie darauf vorbereiten können.

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