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Nach Schüssen in Offenburg: Was bekannt ist und was nicht

Blaulicht

Nach Schüssen in Offenburg: Polizei teilt neue Details zur Tat

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    Nach Schüssen an einer Schule in Offenburg gedenken Angehörige dem verstorbenen 15-jährigem Schüler. Die Polizei äußert sich in einer Pressekonferenz zum Tathergang.
    Nach Schüssen an einer Schule in Offenburg gedenken Angehörige dem verstorbenen 15-jährigem Schüler. Die Polizei äußert sich in einer Pressekonferenz zum Tathergang. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Es passierte am vergangenen Donnerstag. Ein 15 Jahre alter Schüler soll mit einer Waffe und einem Molotowcocktail die Schule betreten haben und in einem Klassenzimmer gezielt zweimal auf seinen gleichaltrigen Mitschüler geschossen haben. Dieser erlag noch am selben Tag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der zufällig anwesende Vater eines Schülers hielt den mutmaßlichen Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bezüglich des Tatmotivs sagte die Polizei bisher, dass der Täter und das Opfer sich kannten. Laut Ermittlern könne Eifersucht eine Rolle spielen. In einer Pressekonferenz teilen Staatsanwaltschaft und die Polizei Offenburg weitere Details zu den Ermittlungen mit.

    Polizeipräsident Jürgen Rieger berichtet von den weiteren gesicherten Ergebnissen bei der Pressekonferenz in Offenburg. "Es werden Narben bleiben, aber wir hoffen, dass sie das Leben nicht zu stark beeinträchtigen", beginnt Rieger. Er bezieht sich auf Internet-Kommentare, die die Herkunft des Täters diskutierten. Wie Rieger erklärt, sei der Tatverdächtige deutscher Herkunft. Der zufällig anwesende Mann, der den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Polizei festhielt, sei irakischer Herkunft. Rieger lobte den Einsatz des Vaters und die Reaktion der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulleitung. Er spricht insgesamt von einem "reibungslosen Einsatz".

    Staatsanwaltschaft und Polizei Offenburg beschreiben Tatmotiv des Jugendlichen nur vage

    Wie Iris Janke von der Staatsanwaltschaft Offenburg erklärt, sieht das Jugendstrafrecht in einem solchen Fall maximal eine zehnjährige Freiheitsstrafe vor. Bisher wird dem Jugendlichen Totschlag vorgeworfen. "Bei einem nie auffällig gewordenen Jugendlicher, der in Anwesenheit weiterer Schüler mehrere Schüsse auf den Hinterkopf eines Mitschülers abgibt, liegt immer ein extremes Aggressionspotenzial vor", sagt Janke. Die Staatsanwältin spricht von einer multikausalen Motivlage. Ein genaues Tatmotiv gibt sie nicht an. Aufgrund des Jugendschutzes könne auch in Zukunft nichts öffentlich zu einem Tatmotiv gesagt werden.

    Der Leitende Kriminaldirektor Raoul Hackenjos schildert anschließend den Tathergang. Am Tag vor der Tat hatte sich der Jugendliche krank gemeldet. Am Tattag begab sich der Tatverdächtige in sein Klassenzimmer im zweiten Obergeschoss der Schule.  Neun Schüler und zwei Lehrerinnen befanden sich im Klassenzimmer, vier weitere Schüler waren im Flur. Der Tatverdächtige schoss einem Mitschüler zweimal in den Kopf. Dann holte er einen Molotowcocktail aus seinem Rucksack und versuchte, diesen im Klassenzimmer zu entzünden. Danach verließ er das Zimmer, welches eine Lehrerin daraufhin absperrte.

    Nach Schüssen in Offenburg: Ermittlungsverfahren gegen die Eltern des Tatverdächtigen eingeleitet

    Eine Lehrerin versorgte den Verletzten. Die andere Lehrerin brachte die Schülerinnen und Schüler in ein angrenzendes Klassenzimmer. Im Flur schlug der Tatverdächtige einer Lehrerin auf den Kopf. Er schoss nochmal auf die Tür des Tat-Klassenzimmers. Im Treppenhaus traf er auf die Schulleiterin und warf den Brandsatz in das Treppenhaus in die Richtung der Schulleiterin. Am Ausgang der Schule traf er auf einen zufällig anwesenden Vater eines Mitschülers. Er forderte den Schüler vehement auf, die Waffe wegzlulegen. Dem kam der 15-Jährige nach. Einige Minuten später wurde der Jugendliche festgenommen. Er hatte 50 weitere Waffen-Patronen dabei. Laut Hackenjos fand die Polizei beim Tatverdächtigen außerdem ein schriftliche Aufzeichnungen, welche skizzenhaft Pläne und Namen enthielten.

    Gegen die Eltern des Beschuldigten wurden ebenfalls Verfahren eingeleitet. Dabei geht es um den Waffenbesitz sowie um die Aufsichtspflicht. Im elterlichen Haus wurden Gegenstände gefunden, die waffenrechtlich untersucht werden. Woher die Waffe ursprünglich stammt, ist bisher nicht bekannt. Weder die Mutter noch der Vater des Tatverdächtigen haben eine Lizenz für Waffen. Bei der Tatwaffe handelt es sich um eine Beretta des Modells 70. Eine Einlassung des Tatverdächtigen zur Tat liegt bislang nicht vor, so Oberstaatsanwältin Janke.

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