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Nach Coronatod ihres Nachbarn: Gericht verurteilt Österreicherin

Österreich

Gericht verurteilt Österreicherin wegen Coronatod ihres Nachbarn

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    Ein österreichisches Gericht hat eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht.
    Ein österreichisches Gericht hat eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Eine 54-Jährige wurde vom Landgericht in Klagenfurt für den Coronatod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Deshalb wurde sie wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Frau steckt krebskranken Nachbar mit Corona an – Tod nach Lungenentzündung

    Laut der Familie des Verstorbenen war er der an Corona erkrankten Frau auf dem Flur begegnet. Diese sagte, sie sei damals zu krank gewesen, um überhaupt aufzustehen. Aus ihrer Sicht hatte sie nicht Corona, sondern eine Bronchitis, „wie ich sie jedes Jahr im Winter habe“, sagte sie vor Gericht.

    Der Nachbar starb im Zuge einer Corona-Infektion an einer Lungenentzündung. Mithilfe einer Genanalyse stellte ein Gutachter fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau „annähernd zu 100 Prozent“ übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, erklärte der Fachmann.

    Österreicherin nach Coronatod von Nachbar verurteilt – „wahrscheinlich hundertfach passiert“

    „Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Die Richterin erklärte, dass das für einen Schuldspruch genüge.

    Die 54-Jährige war bereits im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Trotz positiver Corona-Tests hatte sie im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Nun wurde der Tod des Nachbarn in einem separaten Prozess verhandelt. (mit dpa)

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