Wer eine Infektion mit dem Coronavirus durch einen PCR-Test oder einen Schnelltest von offizieller Stelle bestätigt bekommt, muss schon länger nicht mehr in die vom Robert-Koch-Institut (RKI) verordnete Isolierung: Für fünf Tage das Zuhause nicht verlassen und keinen Besuch empfangen? Die Isolationspflicht wurde bis Mitte Februar in allen Bundesländern abgeschafft, damit gilt sie bundesweit nicht mehr.
Nach Corona-Quarantäne: Keine Testpflicht nach Isolierung
In Deutschland gilt: Selbst nach fünftägiger Isolierung gibt es keine Pflicht mehr, sich zu testen. Es muss kein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden. Das teilt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit, rät jedoch auch: "Nach der Isolierung sollten Sie noch bis Tag 14 Treffen mit anderen einschränken und bei Kontakt zu anderen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Der Test ist also freiwillig und auch in den Tagen nach der Quarantäne wird auf die Eigenverantwortlichkeit gesetzt.
Freitesten nach fünf Tagen: Was tun, wenn der Test positiv ist?
Das Robert-Koch-Institut rät Infizierten jedoch "dringend" dazu, sich nach den fünf Tagen mit einem Antigen-Schnelltest zu testen, bevor sie die Isolierung beenden. Denn die Erkrankung selbst hält sich natürlich nicht an Regeln; Viele Infektionen dauern länger als die vorgeschriebene Quarantäne. Was also tun, wenn nach fünf oder selbst nach zehn Tagen der Corona-Test immer noch positiv ist?
Quarantäne: Ab wann galten die fünf Tage Isolierung?
Die Tage der Isolierung wurden gezählt ab dem Tag, an dem Symptome aufgetreten sind. Bei positiv Getesteten, die allerdings keine Krankheitszeichen entwickelten, wurde ab dem Tag gerechnet, an dem der positiv ausgefallene Test durchgeführt wurde.
Nach fünf Tagen immer noch Corona-Symptome?
Wer seit 48 Stunden symptomfrei war, konnte die häusliche Absonderung also nach fünf Tagen beenden. War man zu diesem Zeitpunkt noch keine 48 Stunden symptomfrei, musste man weiter in Isolation bleiben – solange bis dies der Fall war, höchstens aber bis zum Ablauf von 10 Tagen. Die Berechnung der Isolationsdauer beginnt am Tag nachdem die Corona-Infektion nachgewiesen wurde. Wer nach Beendigung der Isolation an Tag 10 weiterhin Symptome hat, dem wird empfohlen, sich bis zum Vorliegen eines negativen Selbsttests, längstens jedoch für weitere fünf Tage, in freiwillige Selbstisolation zu begeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt nach einer Selbstisolation für weitere fünf Tage besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt das Tragen einer FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung, insbesondere in geschlossenen Räumen. Zudem sollte man unnötigen Kontakt zu anderen Personen vermeiden und wenn möglich im Homeoffice arbeiten. Ratschläge, die also bei jedweder Viruserkrankung umgesetzt werden sollten. Außerdem sollten Erkrankte medizinische Hilfe aufsuchen, falls Corona-Symptome nicht mehr wegzugehen drohen.