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München: Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung auf Instagram

München

Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung auf Instagram

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    Cathy Hummels darf sich über einen Sieg vor Gericht freuen. Ob der Rechtsstreit mit dem Urteil tatsächlich vom Tisch ist, ist allerdings unklar
    Cathy Hummels darf sich über einen Sieg vor Gericht freuen. Ob der Rechtsstreit mit dem Urteil tatsächlich vom Tisch ist, ist allerdings unklar Foto: Georg Wendt, dpa

    Erfolg für Cathy Hummels vor Gericht: Die Influencerin und Ehefrau von Fußball-Star Mats Hummels hat ihren Rechtsstreit um angebliche Schleichwerbung auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb am Donnerstag zurück. Die Organisation wirft der 32-Jährigen und anderen Influencerinnen verbotene Schleichwerbung auf dem Foto-Portal Instagram vor, wo sie knapp 530.000 Follower hat. 

    Cathy Hummels auf Instagram: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift"

    Nach Angaben von Hummels erhielt sie für die kritisierten Beiträge keine Gegenleistungen der betreffenden Firmen. "Ich mach' das unentgeltlich, weil das meine Leidenschaft ist", sagte sie am Rande der Verhandlung. Nach dem Urteil freute sie sich darüber, "dass die neue Welt genau so behandelt wird wie die alte Welt". 

    Vor dem Landgericht München I in erster Instanz hatte die Vorsitzende Richterin Hummels' Instagram-Profil mit einer Frauenzeitschrift verglichen. "Printmedien machen auch nichts anderes", sagte sie. Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung (Az.: 4 HK O 14312/18). Hummels griff das damals dankbar auf: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten."

    Ob der Rechtsstreit mit dem Urteil tatsächlich vom Tisch ist, ist allerdings unklar. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu - auch, weil andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen anders entschieden haben. (dpa)

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