Schwerbehinderte Menschen sind in ihrem Alltag oft auf Hilfe angewiesen - durch andere Menschen, Tiere oder bestimmte Geräte und Vorrichtungen. Und um von A nach B zu kommen, können sie möglicherweise nicht einfach in ihr Auto steigen und losfahren, sondern sind auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Das kann teuer werden - auch mit 49-Euro-Ticket. Doch in Deutschland können schwerbehinderte Menschen unter Umständen sogar kostenlos - oder zumindest stark vergünstigt - Bus und Bahn fahren.
Nahverkehr: Wer darf Bus und Bahn kostenlos nutzen?
Ob eine schwerbehinderte Person den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen kann, hängt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von dem Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis ab.
Zur kostenfreien Nutzung sind demnach Personen berechtigt, die in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H für Hilflosigkeit oder BI für Blindheit tragen. Ist zudem das Merkzeichen B für Begleitperson eingetragen, fährt diese Person ebenfalls im Nahverkehr und laut dem BMAS auch in Fernverkehrszügen kostenlos mit.
Personen in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen für Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gebehinderung (aG) oder Gehörlosigkeit (GI) vermerkt ist, dürfen laut dem BMAS zwar nicht kostenlos Bus und Bahn fahren, dafür aber vergünstigt. Die Eigenbeteiligung für die entsprechende Wertmarke beträgt 91 Euro pro Jahr und 46 Euro pro Halbjahr.
Übrigens: Laut dem BMAS erhalten Personen, die den öffentlichen Nahverkehr aufgrund ihrer Behinderung beziehungsweise dem entsprechenden Merkzeichen kostenlos nutzen können, einen grün-orange eingefärbten Schwerbehindertenausweis.
Kostenlos oder vergünstig im Nahverkehr: Welche Voraussetzungen gelten?
Um Bus und Bahn kostenlos oder vergünstigt nutzen zu können, reicht nicht alleine der Schwerbehindertenausweis aus, es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dem BMAS zufolge wird neben dem Ausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke benötigt. Beides sollte bei Fahrten in Bus und Bahn immer griffbereit und dabei sein.
Die Wertmarke ist für 91 Euro im Jahr und 46 Euro im Halbjahr beim Versorgungsamt erhältlich, das bereits den Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat oder für den Wohnort der oder des Betroffenen zuständig ist. Wer die Marke halbjährlich kauft, zahlt also aufs Jahr gerechnet einen Euro mehr als Personen, die sich direkt für die Jahresmarke entscheiden.
Personen mit dem Merkzeichen H oder BI erhalten die Wertmarke im Versorgungsamt kostenfrei. Dem BMAS zufolge gibt es aber noch weitere Gruppen, für die die Eigenbeteiligung entfällt:
- Einkommensschwache Menschen, die Grundsicherung erhalten oder Kinder- beziehungsweise. Jugendhilfe bekommen
- Asylbewerber
- Schwerkriegsbeschädigte
- Entschädigungs- und versorgungsberechtigte Personen mit den Merkzeichen EB und VB
Das BMAS hat online unter einfach-teilhaben.de übrigens einen Fragebogen bereitgestellt, der bei Unsicherheit hilft.
Schwerbehindert im Nahverkehr: Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Die Kombination aus gültiger Wertmarke und Schwerbehindertenausweis berechtigt dem BMAS zufolge zu Fahrten im öffentlichen Nahverkehr. Diese Verkehrsmittel können genutzt werden.
- Straßenbahn (Tram)
- Bus
- Stadtbahn
- U-Bahn
- S-Bahn
- Nahverkehrszüge von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn - gemeint sind zum Beispiel Regionalbahnen sowie Regional- und Interregioexpresse
- Fähren im Orts- und Nahbereich
Übrigens müssen auch das Gepäck sowie ein Rollstuhl oder andere Hilfsmittel und auch der Führhund blinder Reisegäste kostenlos mitgenommen werden.
Das BMAS weist darauf hin, dass schwerbehinderte Menschen Fernverkehrszüge, wie ICE oder IC, sowie Angebote von privaten Unternehmen nicht kostenlos nutzen können. Aber im Fernverkehr bietet etwa die Deutsche Bahn für schwerbehinderte Menschen besondere Bahn-Card-Tarife an.