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Missbrauchsskandal: Missbrauchsopfer verklagt ehemaligen Papst Benedikt XVI.

Missbrauchsskandal

Missbrauchsopfer verklagt ehemaligen Papst Benedikt XVI.

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    Die Klage richtet sich auch gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. (Symbolbild)
    Die Klage richtet sich auch gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat, dpa

    Nach Recherchen des Bayrischen Rundfunks (BR), der Zeit und Correctiv reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern am vergangenen Wochenende Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen Peter H. und mehrere Kirchenverantwortliche ein. Unter ihnen sind Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising Christoph Klingan sowie der ehemalige Papst Benedikt XVI.

    In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Die Kirchenverantwortlichen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger, den späteren Papst Benedikt XVI., hatten Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.

    Schuld der Kirche am Missbrauch könnte durch Klage festgestellt werden

    Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, setzt der Rechtsanwalt des Opfers laut Recherchen von BR, ZEIT und Correctiv auf die so genannte Feststellungsklage. Mit dieser kann zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden. Der Mandant von Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“. So heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die Correctiv, der ZEIT sowie dem BR vorliegt.

    „Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“, heißt es in der Anklageschrift weiter. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“

    Verjährung könnte Problem für die Klage werden

    Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen laut BR, Zeit und Correctiv der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage laut BR, Zeit und Correctiv bisher ebenso unbeantwortet wie der ehemalige Priester Peter H.

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