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Mietkaution: Höhe & Rückzahlung

Mieten

Mietkaution: Wie hoch diese ist und wann sie zurückgezahlt werden muss

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    Wer eine Wohnung mietet, muss in der Regel auch eine Mietkaution leisten.
    Wer eine Wohnung mietet, muss in der Regel auch eine Mietkaution leisten. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Wenn man eine Wohnung mietet, muss man nicht nur monatlich die Miete bezahlen, sondern ganz am Anfang auch die Mietkaution an den Vermieter leisten. Was bei der Kaution genau gilt und was es zu beachten gibt, lesen Sie im Artikel.

    Wozu ist die Mietkaution da?

    Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung und schützt den Vermieter oder die Vermieterin zum einen vor möglichen Schäden, die der Mieter verursacht hat und zum anderen vor ausstehenden Mietzahlungen, die vom Mieter noch nicht beglichen wurden.

    Vermieter können die Kaution von der Mieterin oder dem Mieter verlangen, müssen das aber nicht, wie die Sparkasse mitteilt. In den meisten Mietverträgen sei die Kaution aber fest geregelt.

    Wie viele Monatsmieten Kaution sind üblich?

    Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und zwar in Paragraf 551 BGB. Darin steht, dass die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Vermieter können aber auch nur eine oder zwei Nettokaltmieten als Kaution festlegen.

    Außerdem kann der Mieter oder die Mieterin die Kaution in maximal drei gleichen monatlichen Raten bezahlen. Dabei muss die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet werden. Die anderen Teilzahlungen werden dann mit den nächsten Mietzahlungen fällig.

    Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag geregelt und kann der Sparkasse zufolge vom Vermieter nicht nachträglich erhöht werden, wenn die Miete steigen sollte. Die Miete darf außerdem nur in bestimmten Abständen erhöht werden.

    Übrigens: Wer nicht mehr bleiben möchte, muss beim Kündigen der Wohnung ein paar Dinge beachten. Unter bestimmten Umständen können Vermieter oder Mieter die Wohnung fristlos kündigen.

    Wie funktioniert das mit der Mietkaution?

    Die Mietkaution muss der Sparkasse zufolge entweder vom Mieter oder vom Vermieter auf einem verzinsten Konto eingezahlt werden. Meist ist das ein Girokonto, ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto. Wichtig dabei ist, dass das Geld separat vom Privatvermögen angelegt wird.

    Mieter können dem Vermieter auch das Geld überweisen und dieser legt es dann auf einem Mietkautionskonto an. Außerdem ist es auch möglich, dass der Mieter den Betrag auf ein Sparbuch oder ein Mietkautionskonto einzahlt und dieses dann dem Vermieter verpfändet.

    Wie kann die Mietkaution finanziert werden?

    Sollte der Mieter oder die Mieterin nur ein knappes Budget haben, ist es auch möglich die Kaution zu finanzieren. Sind es nur ein paar Tage, die zwischen der Zahlung der Kaution und dem nächsten Geldeingang überbrückt werden müssen, kann dem Mieter bei der Bank ein Dispokredit genehmigt werden, also eine eingeräumte Kontoüberziehung.

    Auch die Finanzierung durch einen Privatkredit ist möglich. Dabei legt der Mieter oder die Mieterin die Laufzeit des Kredits und die monatliche Rückzahlungsrate laut Sparkasse selbst fest.

    Ist bei der Miete auch eine Mietkautionsbürgschaft möglich?

    Wer nicht genug Geld hat, um die Kaution zu bezahlen, kann auch eine Mietkautionsbürgerschaft beziehungsweise Mietkautionsversicherung beantragen. Hier übernimmt dann ein Bürge stellvertretend für den Mieter die Kaution. In den meisten Fällen sind das Familienmitglieder, zum Beispiel bürgen Eltern dann für ihre Kinder.

    Bürgt niemand in der Familie, ist eine Kautionskasse eine weitere mögliche Option. Diese zahlen dem Vermieter oder der Vemieterin die Mietsicherheit und bekommen dafür jährlich eine Gebühr. Laut Sparkasse kann das bei einer Kaution von 1000 Euro etwa 45 bis 75 Euro pro Jahr kosten.

    Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

    Wenn der Mieter oder die Mieterin wieder aus der Wohnung auszieht, bekommt er oder sie auch die Mietkaution inklusive der Zinsen wieder zurück. Allerdings muss das nicht sofort erfolgen, denn Vermieter müssen erst prüfen, ob noch Forderungen bestehen. Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht. Der Sparkasse zufolge haben sie dafür aber sechs bis zwölf Monate Zeit.

    Forderungen können zum Beispiel sein: ausstehende Zahlungen der Miete, Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, Schadenersatz wegen Beschädigung der Mieträume sowie offene Betriebskosten. Vermieter dürfen allerdings nur den Teil der Kaution einbehalten, der der Höhe der Forderung entspricht. Sobald die Forderungen beglichen wurden, muss der Vermieter auch den Rest der Kaution zurückzahlen.

    Übrigens: Mieter müssen bei der Benutzung des Kellers aufpassen. Wer auf dem Balkon bohren möchte, muss eventuell seinen Vermieter vorher fragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter auch eine Sanierung der Wohnung verlangen.

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