Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. #MeToo: Gericht hebt historisches Urteil gegen Harvey Weinstein auf

#MeToo
25.04.2024

Gericht hebt historisches Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Das Urteil gegen Harvey Weinstein wurde überraschend aufgehoben.
Foto: Etienne Laurent, EPA Pool/AP/ dpa

Das Urteil gegen Filmmogul Weinstein war ein Meilenstein der Rechtsgeschichte. Nun gab ein Gericht überraschend seinem Einspruch statt - das Verfahren wird wohl neu aufgerollt.

Völlig überraschend hat ein Gericht in New York die historische Verurteilung des ehemaligen Filmmoguls Harvey Weinstein wegen Sexualverbrechen aufgehoben. Die Juristen am Berufungsgericht der US-Ostküstenmetropole widerriefen damit einen der aufsehenerregendsten Rechtssprüche der vergangenen Jahre. Ihm kam im Kontext der MeToo-Bewegung globale Bedeutung im Kampf gegen Missbrauch und für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. 

"Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht fälschlicherweise Zeugenaussagen über nicht angeklagte, mutmaßliche frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat", schrieb der Vorsitzende Richter in der Entscheidung vom Donnerstag zur Berufung des 72-jährigen Weinsteins und bescheinigte dem damaligen Richter James Burke schwere Verfahrensfehler. Die Entscheidung der sieben Richter fiel mit 4:3 denkbar knapp aus.

Weinstein war zu 23 Jahren Haft verurteilt worden

Tatsächlich stützte sich die Anklage bei dem weltweit beachteten Fall auf eine Reihe von Zeuginnen, die Weinstein sexuelle Übergriffe vorwarfen, die allerdings nicht Teil der Anklage waren. Die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrer Hilfe zeigen, dass die Taten Weinsteins einem wiederkehrenden Muster folgten. In dem aufsehenerregenden Prozess ging es im Kern um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben.

In der Entscheidung zur Aufhebung des Urteils von 2020 wird die Zulassung der zusätzlichen Zeuginnen als schwerwiegender "Fehler" bezeichnet: "Die einzigen Beweise gegen den Angeklagten waren die Aussagen der Klägerinnen, und das Ergebnis der Gerichtsentscheidungen bestand einerseits darin, ihre Glaubwürdigkeit zu stärken und den Charakter des Angeklagten vor den Geschworenen zu schmälern."

Der erste Weinstein-Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte - auch deshalb, weil die ehemalige Hollywood-Größe vor allem auf Basis der Aussagen von Zeuginnen für schuldig befunden wurde, obwohl er selbst stets seine Unschuld beteuerte. Materielle Beweise spielten in dem Verfahren eine untergeordnete Rolle.

Weinsteins Masche war es den übereinstimmenden Aussagen der Frauen zufolge, junge Schauspielerinnen unter der Vorgabe, er halte sie für talentiert und wolle ihnen bei ihrer Karriere helfen, in Hotelzimmer zu locken. Dort verlangte er dann demnach sexuelle Handlungen von ihnen. Der Staatsanwaltschaft zufolge nutzte Weinstein dabei seine herausragende Machtposition in Hollywood aus, um sich die Frauen gefügig zu machen. Als Produzent von Filmen wie "Pulp Fiction" oder "Gangs of New York" war er sehr erfolgreich, für "Shakespeare in Love" gewann Weinstein auch einen Oscar.

Wegen zweiter Verurteilung: Weinstein wird nicht aus der Haft entlassen

Weinstein war bei dem Prozess in New York stets mit einem Rollator zum Gericht gekommen, was von Kritikerinnen und Kritikern als Versuch seiner Verteidigung gewertet wurde, ihn als schwach und wenig angsteinflößend darzustellen. Weinstein hatte als Geschäftsführer seiner Filmfirma Miramax den Ruf, ein äußerst kraftvolles und lautes, mitunter auch aggressives Auftreten zu haben.

Weinstein wurde schließlich zu 23 Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. In einem weiteren Strafprozess in Los Angeles kamen 16 Jahre Gefängnis dazu. Nach Angaben der New York Times muss nun Manhattans Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg entscheiden, ob er ein neues Verfahren gegen Weinstein einleitet. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte gegenüber dem Magazin The Daily Beast, man werde "alles in unserer Macht Stehende tun, um diesen Fall erneut zu verhandeln". Weinstein sitzt in einem Gefängnis im Bundesstaat New York. Wegen der Verurteilung in dem zweiten Prozess aus Kalifornien wird er momentan nicht auf freien Fuß kommen.

Mehr als 80 Frauen hatten Weinstein sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Anschuldigungen gegen den Produzenten, im Herbst 2017 von der New York Times und dem Magazin New Yorker veröffentlicht, waren der Anfang der MeToo-Bewegung.

Der Fall Weinstein löste die #MeToo-Bewegung aus

Überall auf der Welt erkannten viele Frauen und auch einige Männer ihre eigenen Geschichten in denen der mutmaßlichen Weinstein-Opfer wieder - sie begannen, diese Geschichten unter dem Schlagwort "Me too" ("Ich auch") zu sammeln. Die MeToo-Bewegung hatte das Urteil gegen Weinstein gefeiert - aber auch kritisiert, dass er nicht in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde.

Die MeToo-Bewegung wird als Treiber der globalen Gleichstellung von Frauen und Männer gesehen. Durch die internationale Debatte und die Verurteilung Weinsteins, der von vielen als Prototyp des übergriffigen Mannes gesehen wurde, wurden viele ungerechte und sexistische Verhaltensweisen in Gesellschaften hinterfragt. Schauspielerin Ashley Judd, die 2017 über Weinstein in dem Artikel der New York Times ausgepackt hatte, sprach bezüglich der Entscheidung des Berufungsgerichtes davon, dass diese "unfair gegenüber den Opfern" sei. "Wir leben immer noch in unserer Wahrheit. Und wir wissen, was passiert ist." (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.