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Mehr medizinische Aufgaben für Pflegekräfte: Was plant Lauterbach mit dem Pflegekompetenzgesetz?

Pflege

Mehr Aufgaben für Pflegekräfte: Das soll sich ändern

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    Ein neues Gesetz soll Pflegekräften mehr Kompetenzen zuweisen. Auf ärztliche Weisung sind sie dann in bestimmten Bereichen nicht mehr angewiesen.
    Ein neues Gesetz soll Pflegekräften mehr Kompetenzen zuweisen. Auf ärztliche Weisung sind sie dann in bestimmten Bereichen nicht mehr angewiesen. Foto: Britta Pedersen, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    "Pflege kann viel mehr als sie darf", sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Deshalb sollen Pflegekräfte künftig mehr Kompetenzen erhalten. Welche Aufgaben dann zusätzlich übernommen werden können und unter welchen Voraussetzungen, soll das Pflegekompetenzgesetz klären. Vorlegen will der Bundesgesundheitsminister das Gesetz noch vor der Sommerpause. Doch was ist genau geplant?

    Mehr Aufgaben für Pflegekräfte: Was soll sich ändern?

    In Deutschland dürften Pflegekräfte oft viel weniger als in anderen Ländern, "obwohl unsere Pflegekräfte mindestens genauso gut ausgebildet sind und auch die gleiche Erfahrung haben", sagte Lauterbach bei einer Pressekonferenz zum Pflegekompetenzgesetz am 19. März. Das sei ein "großer Nachteil", der mit dem neuen Gesetz behoben werden solle.

    Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge sollen Pflegekräften dann in der Langzeitpflege sowie der Krankenpflege weitere Aufgaben zukommen. Denn dem vorläufigen Eckpunktepapier zum geplanten Gesetz zufolge sind sie "aufgrund ihrer beruflichen oder hochschulischen Ausbildung sehr gut qualifiziert, verfügen häufig über eine oder mehrere, teils umfassende Weiterbildungen und große Patientennähe." Sie könnten häufig mehr Aufgaben ausführen als sie rechtlich eigenständig dürfen. Diese "vielfältigen Kompetenzen" müssten besser genutzt werden.

    Was bedeutet das aber konkret für die Pflege? Ganz klar wird das vermutlich erst ab dem Sommer sein, wenn der Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Lauterbach zufolge könnten Pflegekräfte aber etwa bei der Versorgung von Diabetes, Wundheilungsstörungen oder Demenz mehr eigenständige Entscheidungen treffen, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein oder auf diese warten zu müssen. Außerdem sollen Pflegekräfte zum Beispiel "eigenständig Pflegegrade für die Langzeitpflege vergeben können", sagt Lauterbach. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst könnte dann für Pflegebedürftige nicht mehr nötig sein. 

    Übrigens: Das Pflegekompetenzgesetz besteht aus zwei Teilen. Während sich der erste Teil mit der Verbesserung der Pflegekompetenz befasst, geht es im zweiten Teil des Gesetzes Lauterbach zufolge um neue Formen der Pflege. Eingeführt werden soll eine Mischung aus der vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim und der Pflege zu Hause. Die "stambulante Pflege" soll laut dem Bundesgesundheitsminister in Form von Pflege-Wohnungen umgesetzt werden und so die Lücke zwischen stationärer und ambulanter Pflege schließen. 

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