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Masern-Impfpflicht: Für wen das Gesetz gilt, ab wann und welche Nebenwirkungen es gibt

Masern-Impfpflicht

Was Sie zur Masern-Impfpflicht wissen sollten

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    In Deutschland gibt es seit 2020 eine Masern-Impfpflicht.
    In Deutschland gibt es seit 2020 eine Masern-Impfpflicht. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Anders als beim Corona-Virus gilt für Masern in Deutschland eine zwar umstrittene aber dennoch rechtlich bindende Impfpflicht. Warum das so ist, was es allgemein mit der hochansteckenden und gefährlichen Virus-Erkrankung auf sich hat, wer von der Pflicht sich zu impfen betroffen ist, welche Nebenwirkungen bekannt sind, welche Bedenken es gibt und wie Verstöße geahndet werden, erfahren Sie hier.

    Lungen- und Gehirnentzündung: Wie gefährlich sind Masern-Symptome?

    Masern kommen weltweit vor. Sie werden durch Viren ausgelöst und sind hoch ansteckend. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind Masern keine harmlose Krankheit. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf.

    Zu Beginn einer Masern-Erkrankung bekommen die Betroffenen meist hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und geht nach drei bis vier Tagen wieder zurück.

    Masern schwächen das Immunsystem, wodurch andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine Komplikation, die besonders gefürchtet wird, ist die Gehirnentzündung. Diese tritt bei etwa einem von 1000 Masernfällen auf.

    Wie verbreitet sind die Masern in Deutschland?

    Dem Robert Koch-Institut wurden in den Corona-Jahren nur 76 (2020) und 10 (2021) Fälle gemeldet. Zuvor waren es in der Regel mehrere hundert pro Jahr, 2015 sogar 2465. Auf diese relativ niedrigen Zahlen verweisen auch Kritiker der Impfpflicht.

    Es gibt jedoch besonders gefährdete Menschen, die selbst nicht geimpft werden können, wie Säuglinge, Kranke mit Immunschwäche oder Schwangere. Wenn sich genügend andere impfen lassen, sind sie mit geschützt.

    Warum gibt es die Masern-Impfpflicht?

    Viele Menschen in Deutschland sind gegen die Masern geimpft. Doch die Quote ist nicht hoch genug, um das Zirkulieren des hoch ansteckenden Virus und Ausbrüche zu verhindern. Mindestens 95 Prozent der Bevölkerung müssten dafür immun sein. Deutschland hat sich auch gegenüber der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet, die Masern zu eliminieren.

    Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masernschutzimpfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten lag für den Geburtsjahrgang 2018 allerdings nur bei 75,6 Prozent (Stand 9. Dezember 2021).

    Masern-Impfpflicht: Wer ist betroffen?

    Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Asylbewerber- und Geflüchteten-Unterkünften sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, so das Gesundheitsministerium.

    Seit März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Dieselben Regeln gelten bei Tagesmüttern. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Wegen der Schulpflicht wird zwar kein Kind von der Schule ausgeschlossen, den Eltern drohen jedoch Bußgelder.

    Masern-Impfpflicht: Verfassungswidrig oder nicht?

    Ist die Masern-Impfpflicht verfassungswidrig oder nicht? Darum ging es in einer Klage am Bundesgerichtshof. Eltern hatten dagegen geklagt, weil es sich dabei um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht handle. Dem hat der Bundesgerichtshof widersprochen. Die Impfpflicht bleibt somit in Kraft.

    Was passiert bei Verstößen gegen die Masern-Impfpflicht?

    Kann man den Nachweis über eine Impfung oder eine überstandene Infektion nicht rechtzeitig vorlegen oder gibt es Zweifel an der Echtheit, muss die entsprechende Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Das Amt kann dann – Schulen ausgenommen – nach einer angemessenen Frist im Einzelfall je nach Risiko ein Betretungsverbot aussprechen. Alternativ kann eine Geldbuße von maximal 2500 Euro verhängt werden.

    Wie funktioniert die Masern-Impfung?

    Die STIKO empfiehlt eine Masern-Impfung für Kinder ab elf Monaten und eine zweite Impfung ab 15 Monaten. Es wird ein sogenannter Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Masernviren gespritzt. In Deutschland gibt es nur Kombinationsimpfstoffe, mit denen gleichzeitig auch gegen Mumps, Röteln und teilweise Windpocken geimpft wird.

    Nebenwirkungen: Ist die Masern-Impfung bedenklich?

    Insbesondere nach der ersten Masern-Impfung können Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen und eine Rötung und Schwellung der Injektionsstelle für ein bis zwei Tage auftreten, so das Robert Koch-Institut (RKI).

    Etwa fünf Prozent der Geimpften bekommen auch einen Hautausschlag, die sogenannten Impfmasern. Diese können sieben bis zehn Tage nach der Impfung auftreten und halten dann ein bis drei Tage an. Auf dem Informationsportal des Bundes heißt es: "Schwere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten."

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