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Lebensmittelwarnung: Rückruf bei DM: Dieses Tahin sollten Sie nicht essen – Salmonellen-Gefahr

Lebensmittelwarnung

Rückruf bei DM: Dieses Tahin sollten Sie nicht essen – Salmonellen-Gefahr

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    Tahin-Rückruf: DM warnt vor dem Verzehr eines Produkts aus dem Sortiment der Drogeriekette.
    Tahin-Rückruf: DM warnt vor dem Verzehr eines Produkts aus dem Sortiment der Drogeriekette. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Die Drogeriekette DM ruft ein Produkt aus ihrem Sortiment zurück. Es handelt sich um den Artikel "dmBio Tahin Sesammus 250g", wie das Unternehmen aus Karlsruhe mitteilt. Demnach sind nur Gläser betroffen, die als Mindesthaltbarkeitsdatum den 21.02.2025 oder den 25.02.2025 aufweisen. Dieses werde auf dem Deckelrand ausgewiesen und sei leicht zu erkennen.

    Zurückgerufen wird das Sesammus "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes". Denn es sei nicht auszuschließen, dass in dem Artikel Salmonellen auftreten können. Dazu informiert DM: "Der Verzehr von mit Salmonellen belasteten Lebensmitteln kann Durchfall, Bauchschmerzen sowie gelegentlich Erbrechen und leichtes Fieber auslösen."

    Die Beschwerden würden in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder abklingen. Sollten die Symptome jedoch schwer und anhaltend ausfallen, wird dazu geraten, einen Arzt aufzusuchen.

    Tahin-Rückruf bei DM: Gefahr bei Salmonellen und was Kunden jetzt beachten sollten

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung teilt mit, dass "Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem" bei einer Salmonellen-Erkrankung besonders gefährdet seien, bei ihnen kann der Verlauf auch lang und schwer ausfallen. Durchfall und Erbrechen führen demnach zum Verlust von Flüssigkeit und Salzen. Bei schweren Verläufen können ein Kreislaufkollaps oder Nierenversagen die Folge sein, sehr selten führt die Krankheit sogar zum Tod.

    Das zurückgerufene Sesammus sollte in den DM-Markt zurückgebracht werden – ungeöffnet oder auch bereits angebrochen. Der Kaufpreis wird dem Unternehmen zufolge auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

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