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Landtagswahlen in Sachsen 2024: Wie Sie Ihr Wahllokal finden oder wechseln

Sachsen-Wahl 2024

Landtagswahlen in Sachsen 2024: Wie Sie Ihr Wahllokal finden oder wechseln

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    Im Superwahljahr 2024 stehen gleich mehrere Wahlen an. Neben der bereits über die Bühne gegangenen EU-Wahl finden im September gleich drei Landtagswahlen statt. Gewählt wird in Thüringen und Brandenburg, und auch im östlichsten Bundesland der Republik, im Freistaat Sachsen. Derzeit steht in Dresden Minister Michael Kretschmer (CDU) einer schwarz-grün-roten Koalition vor. Alle wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler in Sachsen können am Wahltag ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Doch wie findet man sein Wahllokal, und kann man es eigentlich wechseln? Die Antworten lesen Sie im Text. 

    Übrigens: Ein Blick auf die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zur Landtagswahl in Sachsen 2024, könnte sich lohnen.

    Landtagswahl in Sachsen 2024: Wie finde ich das Wahllokal heraus?

    Wer bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen, am Sonntag, 1. September 2024, teilnehmen will, hat zwei Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Der klassische Weg führt über eines der vielen Wahllokale im Freistaat. Hierbei wird das Kreuz in einer Wahlkabine vor Ort gemacht und anschließend in die Wahlurne geworfen. Dafür braucht es den Wahlschein und ein Ausweisdokument. 

    Der Wahlschein wird jedem wahlberechtigten Wähler vor der Wahl per Post zugestellt. Auf ihm befinden sich auch die Informationen zum Ort und den Öffnungszeiten des Wahllokals, das heißt, an welcher Adresse überhaupt gewählt werden kann. Eine weitere Option, an der Sachsen-Wahl 2024 teilzunehmen, ist die Stimmabgabe per Briefwahl

    Landtagswahl in Sachsen 2024: Kann ich das Wahllokal wechseln?

    Grundsätzlich gilt: Wer seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, kann an der Landtagswahl im Freistaat teilnehmen. Der zuständige Wahlbezirk richtet sich nach dem sächsischen Wahlkreis der Gemeinde oder Stadt, in der man gemeldet ist. Das heißt: Das Wahllokal, das auf dem Wahlschein steht, ist nicht bindend für die Stimmabgabe, sondern einzig der Wahlkreis. 

    Auf der Seite der Landesregierung heißt es hierzu: "Wer einen Wahlschein hat, kann ihr oder sein Wahlrecht in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises ausüben." Das angegebene Wahllokal auf dem Wahlschein ist demnach nur ein Hinweis auf den nächstgelegenen Ort, an dem die Stimme abgegeben werden kann.

    Wer sich unsicher ist, ob er oder sie nach Umzug und Ummeldung schon im Wahlverzeichnis der neuen Heimat eingetragen ist, sollte sich die nötigen Informationen rechtzeitig beschaffen: "Alle Wahlberechtigten haben das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen", heißt es hierzu im Sächsischen Wahlgesetz, das online einsehbar ist. 

    Übrigens: Nach der Sachsen-Wahl 2024 sind neue politische Konstellationen möglich. Hier verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Kandidaten und Parteien bei der Landtagswahl in Sachsen

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