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Landtagswahl in Brandenburg: Wahllokal finden oder wechseln

Brandenburg

Landtagswahl in Brandenburg 2024: Wie Sie Ihr Wahllokal finden oder wechseln

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    Wie kann man das Wahllokal bei der Landtagswahl in Brandenburg herausfinden oder wechseln?
    Wie kann man das Wahllokal bei der Landtagswahl in Brandenburg herausfinden oder wechseln? Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    In diesem Herbst finden die Landtagswahlen in Brandenburg statt: Am 22. September 2024 dürfen alle wahlberechtigten Brandenburger zwei Stimmen abgeben, eine für einen Kandidaten und eine für eine Partei. Gewählt wird, wer auf den 88 Plätzen im Landtag die Bürger vertreten soll. Und auch der Posten des Ministerpräsidenten wird dann neu vergeben, den übrigens seit der ersten Landtagswahl im Jahr 1990 bis heute drei Männer von derselben Partei innehatten.

    Bisher gab es in Brandenburg sieben Landtagswahlen, die immer die SPD gewann. Welche der aufgestellten Parteien und Kandidaten gewinnen könnte, zeigen bereits Umfragen für die Brandenburg-Wahl - die Hochrechnungen und Ergebnisse kommen dann erst später. Wie die Wahlberechtigten am 22. September ihr Wahllokal finden und wie sie es vorher noch wechseln können, lesen Sie hier im Artikel.

    Landtagswahl in Brandenburg 2024: Wie finde ich das Wahllokal heraus?

    Die Wahllokale für die Landtagswahl sind meistens öffentliche Gebäude, etwa Schulhäuser oder Gemeinde- und Stadthallen. Aber man kann sich nicht einfach ein Wahllokal aussuchen: Wohin man für das Kreuzchen-Machen gehen soll, bestimmen die Wahlbehörden im sogenannten Wählerverzeichnis, in dem alle Wahlberechtigten enthalten sind. 

    Laut dem Land Brandenburg erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung steht, wo sich der Wahlraum befindet. Außerdem lässt sich daraus entnehmen, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.

    Landtagswahl in Brandenburg 2024: Kann ich das Wahllokal wechseln?

    Man kann unterschiedliche Gründe haben, in einem anderen Wahllokal seiner demokratischen Pflicht nachzugehen, als auf der Wahlbenachrichtigung steht: Etwa, weil man umzieht oder das eigentliche Wahllokal wegen fehlender Barrierefreiheit nicht erreichen kann. Wer am Wahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder will, hat einerseits die Möglichkeit, unkompliziert per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. 

    Wer seinen ständigen Wohnsitz in eine andere Gemeinde des Landes Brandenburg wechselt und sich vor dem 20. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmeldet, wird auf Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen, erklärt das Land Brandenburg. Dann bekommt man auch ein neues Wahllokal zugewiesen.

    Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, bleibt auch dort im Wählerverzeichnis, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Das bedeutet, dass man dann nur im ursprünglichen Wahllokal wählen kann. Wer ganz aus Brandenburg wegzieht, kann überhaupt nicht an den Landtagswahlen teilnehmen.

    Wer das Wahllokal wechseln möchte, weil es nicht barrierefrei ist, kann sich bei der Gemeinde nach dem nächstgelegenen barrierefreien Wahllokal erkundigen. Mit einem neuen Wahlschein auf Antrag kann man dann in einem anderen, barrierefreien Wahllokal an der Wahl teilnehmen.

    Übrigens: Im Superwahljahr 2024 wird nicht nur in Brandenburg, sondern auch in Sachsen und Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Außerdem fanden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen sowie die Europawahl statt.

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