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Landtagswahl in Brandenburg 2024: So funktioniert die Briefwahl

Landtagswahlen

Landtagswahl in Brandenburg 2024: So funktioniert die Briefwahl

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    Am 22. September 2024 wählt Brandenburg einen neuen Landtag. Das geht auch per Briefwahl.
    Am 22. September 2024 wählt Brandenburg einen neuen Landtag. Das geht auch per Briefwahl. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Am 22. September 2024 wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Doch manche Menschen schaffen es am Sonntag nicht ins Wahllokal. Vielleicht, weil sie gerade krank sind. Vielleicht, weil sie Urlaub machen.

    Um trotzdem an seine Stimme anzugeben, kann man in diesem Fall eine Briefwahl beantragen. Aber wie funktioniert das eigentlich?

    Gut zu wissen: Diese Kandidaten und Parteien treten bei der Landtagswahl in Brandenburg 2024 an.

    Brandenburg-Wahl 2024: Briefwahl am Wahltag noch möglich?

    Den Antrag auf Briefwahl sollte man so früh wie möglich stellen. Das kann man sich als Faustregel merken. Wahlen.brandenburg.de schreibt dazu: „Sie sollten darauf achten, dass der Antrag auf Briefwahl so rechtzeitig gestellt wird, dass unter Berücksichtigung der Postwege der von Ihnen zurückgesendete Wahlbrief noch am Wahltag bis 18 Uhr bei der Adresse eingeht, die auf dem Wahlbrief aufgedruckt ist.“

    Für die Landtagswahl in Brandenburg 2024 bedeutet das: Man sollte den Antrag spätestens am Mittwoch vor der Wahl stellen, sprich am 18. September 2024. „Grundsätzlich“, schreibt wahlen.brandenburg.de weiter, „können Wahlscheine nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden.“ Lediglich in Ausnahmefällen sei die Ausstellung eines Wahlscheines danach noch möglich.

    Auch die Deutsche Post empfiehlt, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken.

    Doch was tut man, wenn es bereits Sonntag ist und man seinen Brief noch nicht abgeschickt hat? In diesem Fall hat man nur eine Möglichkeit. Man muss den Brief selbst beim Wahlamt einwerfen. Der Focus schreibt dazu: „Die Wahlunterlagen können bei der Adresse, die auf dem Umschlag steht, selbst vorbeigebracht werden. Wichtig ist dabei, dass dies bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag passiert.“

    Gut zu wissen: Wie die Deutsche Post schreibt, kann man seinen Wahlbrief innerhalb von Deutschland portofrei versenden. Wer seinen Brief jedoch aus dem Ausland abschickt, muss ihn frankieren. 

    Übrigens: Dieses Jahr wird nicht nur in Brandenburg gewählt. Es gibt auch eine Landtagswahl in Sachsen und eine Landtagswahl in Thüringen.
     

    Landtagswahlen in Brandenburg 2024: Wie beantragt man die Briefwahl?

    Wie die brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung schreibt, hat jeder wahlberechtigte Bürger das Recht, auf Antrag an der Briefwahl teilzunehmen. Den Antrag auf Briefwahl findet man auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung. „Dieser Antrag“, erklärt wahlen.brandenburg.de, „ist in einem frankierten Briefumschlag an die angegebene Adresse der örtlichen Wahlbehörde zu senden.“

    Aber das ist nicht die einzige Möglichkeit, den Antrag zu stellen. Es geht laut wahlen.brandenburg.de auch:

    • per E-Mail
    • per Fax
    • und in vielen Gemeinden auch über die Website der Gemeinde.

    Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.

    Wer den Antrag elektronisch stellt, sollte dabei folgende Angaben machen:

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Wohnadresse
    • und unter Umständen auch die Zustelladresse. Etwa, wenn man sich gerade im Urlaub befindet.

    Nach der erfolgreichen Antragstellung bekommt man dann die Unterlagen zur Briefwahl übersandt. Sie bestehen laut brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung aus folgenden Dokumenten:

    • ein Wahlschein
    • einem amtlichen Stimmzettel seines Wahlkreises
    • einem amtlichen Wahlumschlag (um die Geheimhaltung der Wahl zu garantieren)
    • einem amtlichen Wahlbriefumschlag (um den Brief abzuschicken)
    • und ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl.

    Wichtig ist, dass man seinen Wahlbrief rechtzeitig abschickt. Spätestens: drei Werktage vor dem Wahlsonntag.

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