Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Landtagswahl Brandenburg 2024: Diese Fristen und Termine sollten Sie kennen

Landtagswahl
27.06.2024

Landtagswahl in Brandenburg 2024: Diese Fristen und Termine sollten Sie kennen

Zur Brandenburg-Wahl 2024 gibt es für Parteien und Wahlberechtigte einiges zu beachten.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Archivbild)

In Brandenburg wird im September ein neuer Landtag gewählt. Für Wähler und Parteien gibt es vorher wichtige Termine und Fristen. Ein Überblick.

Ende September steht eine Landtagswahl in Brandenburg an. Zuvor finden in Thüringen und Sachsen zwei weitere Wahlen auf Landesebene statt. Hier wie dort sind Wahlberechtigte dazu aufgerufen, am Wahltag Erst- und Zweitstimme an der Wahlurne oder zuvor per Briefwahl abzugeben. 

Doch welche Termine sind für die Brandenburg-Wahl 2024 zu beachten? Welche Fristen müssen Parteien und politische Vereinigungen sowie Wahlberechtigte im Auge behalten? Die Antworten lesen Sie im Text. 

Übrigens: Die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zur Landtagswahl in Brandenburg 2024 lassen schon vorab Tendenzen für die Wahl erkennen.

Landtagswahl Brandenburg 2024: Termine und Fristen für Organisation und Parteien

Am 22. September 2024 wählt das Land Brandenburg zum 8. Mal in seiner Geschichte die Abgeordneten und Parteien für sein Landesparlament. Wer zur Brandenburg-Wahl als Partei antreten wollte, konnte laut Info-Seite des Landes Brandenburg bis um 18 Uhr am 17. Juni 2024 beim Landeswahlleiter eine sogenannte "Beteiligungsanzeige" einreichen. Nach dem verstrichenen Termin ist die Teilnahme an der Wahl für Parteien und politische Vereinigungen nicht mehr möglich. 

Video: AFP

Am 26. Juni 2024 ist auch der letzte Zeitpunkt für die Anmeldung einer sogenannten "Listenvereinigung" verstrichen. Bereits zur Wahl zugelassene Parteien und politische Vereinigungen konnten sich so bis zum 88. Tag vor der Wahl zusammenschließen. Wie die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung schreibt, haben dies zur Landtagswahl 2024 etwa die drei Parteien Volt, ÖDP und die Piratenpartei getan. Gemeinsam firmieren sie nun bei der Wahl als Listenvereinigung "Plus Brandenburg". 

Als letzter Tag zur Feststellung, welche Parteien und politischen Vereinigung ihre Beteiligung zur Wahl angezeigt haben, wird vom Land Brandenburg der 5. Juli 2024 angegeben. Bis zum 2. August 2024 dagegen kann der "Landeswahlausschuss" die Einreichung einer Listenvereinigung prüfen. Am selben Tag wird das Ergebnis bekannt gegeben. 

Lesen Sie dazu auch

Brandenburg-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wählerinnen und Wähler

Doch nicht nur für politische Parteien und Vereinigungen gibt es zur Brandenburg-Wahl 2024 wichtige Termine und Fristen, die es zu beachten gibt. Auch Wählerinnen und Wähler sollten im Auge behalten, wie die Organisation vor der Wahl abläuft. 

Es beginnt mit der rechtzeitigen Anmeldung einer Wohnadresse in Brandenburg. Denn wer bei der Wahl in Brandenburg seine Stimme abgeben will, muss mindestens drei Monate im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wie "Der Landeswahlleiter des Landes Brandenburg" schreibt. Wer es nicht vor dem 22. Juni 2024 geschafft hat, sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt zu registrieren, kann sich aber dennoch als Neu-Brandenburger nachträglich ins Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eintragen und an der Wahl teilnehmen. 

Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hat, ist in der Regel nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen und sollte tätig werden. Die Gemeinde Luckenwalde empfiehlt sogar auf seiner Seite, nicht erst den letzten Tag abzuwarten: "Haben Sie bis zum 28. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen."

Wichtig ist in diesem Fall, die Fristen im Auge zu behalten. Am 7. September 2024 ist somit laut wahlen.brandenburg.de der letzte Tag, um einen Antrag auf Eintragung ins Wahlberechtigtenverzeichnis zu stellen. Zwischen dem 2. und 6. September 2024 können Betroffene dagegen Einblick in das Wahlberechtigtenverzeichnis nehmen, das in der Gemeinde zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt wird. Hier bietet sich auch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und eine Korrektur vorzunehmen. 

Übrigens: Was Sie zum Wahltag der Brandenburg-Wahl 2024 selbst wissen sollten: Wahltermin und Öffnungszeiten der Wahllokale