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Landtagswahl Brandenburg 2024: Diese Fristen und Termine sollten Sie kennen

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Landtagswahl in Brandenburg 2024: Diese Fristen und Termine sollten Sie kennen

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    Zur Brandenburg-Wahl 2024 gibt es für Parteien und Wahlberechtigte einiges zu beachten.
    Zur Brandenburg-Wahl 2024 gibt es für Parteien und Wahlberechtigte einiges zu beachten. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Archivbild)

    Ende September steht eine Landtagswahl in Brandenburg an. Zuvor finden in Thüringen und Sachsen zwei weitere Wahlen auf Landesebene statt. Hier wie dort sind Wahlberechtigte dazu aufgerufen, am Wahltag Erst- und Zweitstimme an der Wahlurne oder zuvor per Briefwahl abzugeben. 

    Doch welche Termine sind für die Brandenburg-Wahl 2024 zu beachten? Welche Fristen müssen Parteien und politische Vereinigungen sowie Wahlberechtigte im Auge behalten? Die Antworten lesen Sie im Text. 

    Übrigens: Aktuelle Wahlergebnisse zur Landtagswahl in Brandenburg 2024 bekommen Sie bei uns, wenn sie feststehen.

    Landtagswahl Brandenburg 2024: Termine und Fristen für Organisation und Parteien

    Am 22. September 2024 wählt das Land Brandenburg zum 8. Mal in seiner Geschichte die Abgeordneten und Parteien für sein Landesparlament. Wer zur Brandenburg-Wahl als Partei antreten wollte, konnte laut Info-Seite des Landes Brandenburg bis um 18 Uhr am 17. Juni 2024 beim Landeswahlleiter eine sogenannte "Beteiligungsanzeige" einreichen. Nach dem verstrichenen Termin ist die Teilnahme an der Wahl für Parteien und politische Vereinigungen nicht mehr möglich. 

    Am 26. Juni 2024 ist auch der letzte Zeitpunkt für die Anmeldung einer sogenannten "Listenvereinigung" verstrichen. Bereits zur Wahl zugelassene Parteien und politische Vereinigungen konnten sich so bis zum 88. Tag vor der Wahl zusammenschließen. Wie die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung schreibt, haben dies zur Landtagswahl 2024 etwa die drei Parteien Volt, ÖDP und die Piratenpartei getan. Gemeinsam firmieren sie nun bei der Wahl als Listenvereinigung "Plus Brandenburg". 

    Als letzter Tag zur Feststellung, welche Parteien und politischen Vereinigung ihre Beteiligung zur Wahl angezeigt haben, wurde vom Land Brandenburg der 5. Juli 2024 angegeben. Bis zum 2. August 2024 dagegen konnte der "Landeswahlausschuss" die Einreichung einer Listenvereinigung prüfen.

    Brandenburg-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wählerinnen und Wähler

    Doch nicht nur für politische Parteien und Vereinigungen gibt es zur Brandenburg-Wahl 2024 wichtige Termine und Fristen, die es zu beachten gibt. Auch Wählerinnen und Wähler sollten im Auge behalten, wie die Organisation vor der Wahl abläuft. 

    Es beginnt mit der rechtzeitigen Anmeldung einer Wohnadresse in Brandenburg. Denn wer bei der Wahl in Brandenburg seine Stimme abgeben will, muss mindestens drei Monate im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wie "Der Landeswahlleiter des Landes Brandenburg" schreibt. Wer es nicht vor dem 22. Juni 2024 geschafft hat, sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt zu registrieren, kann sich aber dennoch als Neu-Brandenburger nachträglich ins Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eintragen und an der Wahl teilnehmen. 

    Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hatte, ist in der Regel nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen. Am 7. September 2024 war laut wahlen.brandenburg.de der letzte Tag, um einen Antrag auf Eintragung ins Wahlberechtigtenverzeichnis zu stellen. Zwischen dem 2. und 6. September 2024 konnten Betroffene Einblick in das Wahlberechtigtenverzeichnis nehmen, das in der Gemeinde zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt wird.

    Übrigens: Was Sie zum Wahltag der Brandenburg-Wahl 2024 selbst wissen sollten: Wahltermin und Öffnungszeiten der Wahllokale

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