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Kriminalität: Mehrjährige Haft für Geiselnahme in Polizeirevier

Kriminalität

Mehrjährige Haft für Geiselnahme in Polizeirevier

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    Vor dem Landgericht ist ein Mann wegen Geiselnahme angeklagt.
    Vor dem Landgericht ist ein Mann wegen Geiselnahme angeklagt. Foto: Tatjana Bojic/dpa

    Wegen einer Geiselnahme von zwei Polizisten im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) ist ein Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe und Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. Zu den nun 4 Jahren und 10 Monaten für den Vorfall im Revier kommt nach Auskunft einer Gerichtssprecherin noch eine weitere Strafe von neun Monaten hinzu wegen einer früheren Straftat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten und für die vorangegangene Tat eine Strafe von einem Jahr beantragt.

    Polizisten hatten Todesangst

    Der 42 Jahre alte Ukrainer hatte aus Überzeugung des Gerichts vorgetäuscht, eine Handgranate bei sich zu haben und gesagt, dass er alle in die Luft jagen werde. Dabei habe er eine Hand in der Jackentasche gehabt und von einer entsicherten Handgranate gesprochen. Mehrere Polizeibeamte, darunter auch welche, die Russisch sprechen können, bestätigten dies als Zeugen vor Gericht.

    Der Angeklagte hatte von einem Missverständnis zwischen ihm und den Polizisten im Revier gesprochen. Zum Auftakt des Prozesses entschuldigte sich der 42-Jährige in einem von seinem Verteidiger verlesenen Text. An dem Tag sei er nicht mit der Absicht einer Geiselnahme in das Polizeirevier gegangen, lautete die Aussage des Mannes vor dem Landgericht Hechingen.

    Auch habe er keine Gewalt ausüben wollen. Er habe lediglich einen Landsmann aus der Ukraine zur Rede stellen wollen, der sich zum damaligen Zeitpunkt in einer Zelle des Polizeireviers befand.

    Ein Polizeibeamter sagte, dass der Angeklagte einen Sicherungsstift auf den Tisch gelegt und in russischer Sprache gesagt habe: «Ich habe eine Granate in meiner Jacke. Wenn ich die loslasse, jage ich alle in die Luft.» Er habe Todesangst gehabt. Laut Staatsanwaltschaft mussten die beiden anwesenden Polizeibeamten - nicht zuletzt wegen des Krieges in der Ukraine – tatsächlich davon ausgegangen sein, dass der 42-Jährige eine scharfe Handgranate bei sich hatte.

    Die Beamten ließen den Mann nicht zu dem Landsmann durch, sie versuchten ihn abzulenken. Schließlich wurde er überwältigt und festgenommen. Er war den Angaben zufolge unbewaffnet und hatte keine Granate bei sich. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der 42-Jährige erheblich betrunken.

    Der Angeklagte hatte von einem Missverständnis zwischen ihm und den Polizisten im Revier gesprochen. (Symbolbild)
    Der Angeklagte hatte von einem Missverständnis zwischen ihm und den Polizisten im Revier gesprochen. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa
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