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Krankmeldung bei Corona: Das müssen Sie wissen

Gesundheit

Krankmeldung bei Corona: Das müssen Sie wissen

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    Wer trotz Corona-Infektion arbeiten will, sollte zumindest zu Hause bleiben.
    Wer trotz Corona-Infektion arbeiten will, sollte zumindest zu Hause bleiben. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Der Corona-Test ist positiv. Was ist nun zu tun? Nachdem alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus aufgehoben sind, herrscht dieses Jahr Unsicherheit. Muss ich noch in Quarantäne? Wie läuft das mit der Krankschreibung? Wir haben hier alle Infos rund um die Krankmeldung bei einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus zusammengefasst.

    Wie melde ich mich krank, wenn ich Corona habe?

    Ob man sich für die Arbeit krankschreiben lassen kann, entscheidet auch bei einer Corona-Infektion der Arzt. Ein positiver Corona-Test ersetzt die Krankmeldung laut DAK-Gesundheit nicht.

    Wer Krankheitssymptome aufweist, wie zum Beispiel starken Husten oder Fieber, oder einen positiven Corona-Schnelltest hat, sollte darum einen Arzt kontaktieren. Das geht erstmal auch telefonisch. Seit Anfang Juli muss der Arzt den Erkrankten aber wieder begutachten, um ihn krankschreiben zu können. Eine Krankschreibung am Telefon erfolgt nur noch in Ausnahmefällen - und zwar, wenn der Arzt den Patienten bereits kennt und es sich nicht um eine "schwere Symptomatik" handelt, wie die Bundesregierung schreibt. Diese Ausnahme gilt allerdings nur noch bis 31. Januar 2024. Danach muss jeder wieder für eine Krankschreibung zum Arzt.

    Kann ich trotz Corona arbeiten gehen?

    Wer corona-positiv ist, muss sich aktuell nicht mehr isolieren oder gar in verordneter Quarantäne bleiben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt aber weiterhin, beim Auftreten von Symptomen drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Wer sich also trotz positiven Corona-Tests arbeitsfähig fühlt, sollte abklären, ob er zumindest für eine Woche aus dem Homeoffice arbeiten kann, um die Arbeitskollegen nicht zu gefährden.

    Besteht Anspruch auf Homeoffice?

    Die Kollegen im Büro husten schon alle und sie haben keine Lust, sich anzustecken? Homeoffice wäre da die beste Lösung. Aber nicht alle Arbeitgeber haben die Strukturen aus der Pandemie beibehalten. Haben Sie trotzdem Anspruch?

    Die Versicherung Allianz schreibt dazu: "Grundsätzlich sieht das deutsche Recht keinen pauschalen Anspruch auf Homeoffice vor." Eine Homeoffice-Pflicht, wie es sie während der Corona-Pandemie gab, gilt nicht mehr. Das bedeutet: Möchte der Arbeitgeber nicht, dass seine Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten, müssen diese ins Büro kommen. Auch die Angst vor Ansteckung zählt laut Allianz nicht als Grund, um im Homeoffice arbeiten zu dürfen.

    Allerdings gibt es in manchen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen inzwischen Regelungen, die teilweise ein Arbeiten aus den eigenen vier Wänden ermöglichen. Wer mit dem Chef diskutieren muss, kann als Argument bringen, dass auch das Bundesarbeitsministerium in seinen Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz das Homeoffice als Schutzmaßnahme bei erhöhtem Infektionsgeschehen aufführt.

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