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Krankenkasse wechseln und sparen: Was ist zu beachten?

Versicherung

Krankenkasse wechseln und sparen: Was ist zu beachten?

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    Bloß nicht verlieren: Die Krankenkassenkarte wird nicht nur beim Wechsel benötigt.
    Bloß nicht verlieren: Die Krankenkassenkarte wird nicht nur beim Wechsel benötigt. Foto: Alexander Heinl, dpa (Symbolbild)

    Treue wird im Leben längst nicht immer belohnt. Manchmal sind damit sogar unnötige Kosten verbunden. Deswegen lohnt sich der Blick nach links und rechts in vielen Lebenslagen. Auch bei der Frage nach der richtigen Krankenkasse. Hier kann sich ein Wechsel durchaus positiv aufs Portemonnaie auswirken. Hier lesen Sie, wie beim Wechsel der worauf es zu achten gilt. Das ist umso interessanter, da die Krankenkassenbeiträge auch 2024 wieder steigen werden.

    Krankenkasse wechseln: Welche kommen in Frage?

    Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) zählt die diversen Optionen auf. Diese sind:

    • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) im Beschäftigungs- oder Wohnort
    • Ersatzkassen – auch wenn deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen hinweisen
    • Betriebskrankenkassen (BKK), wenn eine Beschäftigung in dem Betrieb besteht, der die BKK errichtet hat – oder vor dem Rentenbezug bestand –, für den eine BKK existiert
    • Betriebs- oder Innungskrankenkassen (IKK) ohne Rücksicht auf Betriebszugehörigkeit, sofern sie sich durch Satzungsregelung "geöffnet" hat (bereits geöffnete BKKs und IKKs müssen dauert geöffnet bleiben)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
    • Krankenkasse, bei der der Ehepartner versichert ist
    • Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder -berechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat

    Außerdem haben Studenten die Möglichkeit, die Ortskrankenkassen am Hochschulort zu wählen. Für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse gilt eine Ausnahme vom allgemeinen Kassenwahlrecht.

    Krankenkasse wechseln: Welche Optionen gibt es?

    Stiftung Warentest erwähnt zunächst die reguläre Kündigung. Hier ist die einzige Voraussetzung, dass der Versicherte mindestens zwölf Monate Mitglied bei der Kasse war, die er verlassen möchte. Dann gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Krankheit oder Alter kein Grund sind, um einen Kunden abzulehnen. Die Kontaktaufnahme läuft meistens telefonisch, über E-Mail oder per Post.

    Dies gilt auch im Fall eines sogenannten Sonderkündigungsrechts. Dieses greift, wenn auf den Kunden innerhalb der ersten zwölf Monate bei einer Krankenkasse ein Zusatzbeitrag zukommt. Steigt also die aufgerufene Summe in diesem Zeitraum, kann der Versicherte auf einen Wechsel der Krankenkasse pochen.

    Dies gilt bis zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Allerdings gilt der reguläre Kündigungszeitraum von zwei Monaten – so lange muss auch der Zusatzbeitrag gezahlt werden. Über eine solche Erhöhung muss nicht mehr in individuellen Anschreiben informiert werden.

    Stiftung Warentest schreibt weiter, dass das Sonderkündigungsrecht auch für Wahltarife gilt. Eine Ausnahme bilden gesetzlich versicherte Selbständige, die sich für einen Wahltarif Krankengeld entschieden haben – diese sind drei Jahre lang an diesen Tarif gebunden.

    Speziell gehandhabt wird auch die Situation, wenn der Versicherte den Job wechselt oder als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner übergeht. Dann bleiben maximal 14 Tage nach Beschäftigungs- oder Rentenbeginn, um eine neue Krankenkasse zu wählen.

    In diesen Fällen gibt es ebenso keine Bindungsfrist wie bei Versicherten, deren Versicherungsstatus sich hin zu einer freiwilligen Versicherung ändert. Diese haben dann sogar drei Monate Zeit, um sich eine neue Krankenkasse zu suchen.

    Krankenkasse wechseln: Wie funktioniert der Schritt?

    Hier betont Stiftung Warentest, dass der Versicherte im Grunde zunächst nur eine Pflicht hat. Nachdem die neue Krankenkasse ausgewählt wurde, muss diese über den Wechselwunsch informiert werden. In den meisten Fällen finden sich Onlineanträge auf den Websites der Krankenkassen.

    Nachdem die neue Krankenkasse überprüft hat, ob alle Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt sind, setzt sie sich mit der bisherigen Krankenkasse in Verbindung. Spricht nichts gegen den Krankenkassen-Wechsel, wird dem Versicherten dies mitgeteilt. Möglicherweise wird dann auch auf einen anderen Starttermin hingewiesen – etwa, weil die gesetzliche Bindungsfrist doch länger gilt als vom Kunden vermutet.

    Schließlich ist es an dem Versicherten, seinen Arbeitgeber formlos über den Wechsel zu informieren. Daraufhin nimmt der Arbeitgeber auf elektronischem Weg Kontakt zur neuen Krankenkasse auf, die die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers elektronisch bestätigt.

    Krankenkasse wechseln: Welche Unterlagen werden benötigt?

    Check24 listet das schon erwähnte Antragsformular der neuen Krankenkasse auf. Zudem wird die Sozialversicherungsnummer benötigt, alternativ genügen demnach auch Geburtsname, Geburtsort und Nationalität. Benötigt wird die Adresse des Arbeitgebers – so weiß die Krankenkasse, wo die Beiträge eingezogen werden. Schließlich ist ein Passfoto für die neue elektronische Gesundheitskarte unerlässlich.

    Gesundheitsvorsorge: Die Krankenkassen bieten zahlreiche Leistungen - manche auch freiwillig.
    Gesundheitsvorsorge: Die Krankenkassen bieten zahlreiche Leistungen - manche auch freiwillig. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

    Krankenkasse wechseln: Worauf sollte geachtet werden?

    Das Gesundheitsministerium nennt hier als Checkliste folgende Punkte:

    • spezielle Wahltarife
    • Höhe des Zusatzbeitragssatzes
    • bestmögliche Beratung (lieber persönlich vor Ort oder auch nur telefonisch oder via Internet)
    • Zusatzleistungen
    • Behandlungsprogramme
    • am besten passendes Bonussystem

    Zwar sind die meisten Leistungen der Krankenkassen gesetzlich geregelt, doch sollte sicherheitshalber abgeklärt werden, ob die neue Kasse auch alle benötigten Leistungen anbietet. Stiftung Warentest rät, sich eine schriftliche Zusicherung geben zu lassen.

    Genehmigte Leistungen werden demnach nicht automatisch übernommen. Über bereits begonnene genehmigte Leistungen wie Psychotherapie oder Rehasport sollte die Kasse informiert werden. Sollte eine Behandlung noch nicht begonnen worden sein, ist zunächst ein Antrag zu stellen.

    Hilfsmittel wie Rollstühle, die von der Krankenkasse ausgegeben wurden, müssen bei einem Wechsel eventuell zurückgegeben werden. Von der neuen Kasse gibt es dann gleichwertigen Ersatz. Gleiches gilt bei Medikamenten.

    Bei Check24 heißt es außerdem, die Höhe des Zusatzbeitrags sollte verglichen werden, denn diesen bestimmen die Krankenkassen selbst. Die Summen schwanken demnach um mehr als ein Prozent.

    Zu den bereits erwähnten Zusatzleistungen können demnach Zähne (professionelle Zahnreinigung oder vergünstigter Zahnersatz), zusätzliche Impfungen (auch für Reisen), erweiterte Krebsvorsorge, Osteopathie, Homöopathie, Sport & Bewegung (sportmedizinische Untersuchungen oder Gesundheitskurse), Familie (künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge oder Hebammenvermittlung) oder auch die elektronische Patientenquittung zählen.

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