Vieles wird in diesen Zeiten teurer. Auch die Gesundheitsvorsorge. Ein Großteil der deutschen Krankenkassen hat die Beiträge zum Jahresbeginn angezogen. Auch für das Jahr 2024 deutete Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits eine weitere Steigerung an, weil nach wie vor ein Milliardenloch zu schließen ist.
Welche Summen rufen die Krankenkassen bislang auf und wie können Versicherte trotzdem noch immer Geld sparen?
Krankenkasse: Wie hoch sind die Beiträge?
Alle Krankenkassen in Deutschland verlangen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wie unter anderem Finanztip und das Portal krankenkassen.de berichten. Es steht ihnen jedoch frei, zur eigenen Finanzierung auch einen "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" zu erheben. Diesen Richtwert legte das Gesundheitsministerium für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent fest. Es handelt sich jedoch lediglich um eine Orientierung, so fällt er je nach Krankenkasse mal niedriger und mal höher aus.
Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenkassen-Beiträge. Bei Rentnern springt die gesetzliche Rentenversicherung zu 50 Prozent ein. Selbständige müssen in der Regel für den gesamten Betrag selbst aufkommen.
Krankenkassen: Wie können Versicherte noch Geld sparen?
Trotz der Beitragserhöhung, die auch nicht jede Krankenkasse mitmacht, lässt sich sogar Geld sparen. So kann ein Wechsel der Krankenkasse lohnen, sollte diese günstiger sein. Allerdings sollte vorher auf jeden Fall auch das Angebot der bisherigen und der möglichen künftigen Krankenkasse verglichen werden, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt, weil sich die Anbieter auch hinsichtlich ihrer Leistungen unterscheiden. Als Vergleichs-Portal bietet sich krankenkasseninfo.de an.
Doch auch abseits des Krankenkassen-Wechsels können die Kosten ein bisschen reduziert werden. Wie finanzen.de schreibt, profitieren Kassenpatienten auch von Wahltarifen oder Extraleistungen.
Bezüglich Ersteren erwähnt krankenkassen.de den Wahltarif mit Selbstbehalt. Hier winkt dem Krankenkassen-Mitglied eine Prämie, wenn es sich verpflichtet, einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinischen Leistungen selbst zu übernehmen. Die Ersparnis darf höchstens 20 Prozent des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen.
Der Versicherte geht damit in gewisser Weise ins Risiko: Fallen die Kosten für die medizinischen Leistungen doch höher aus, zahlt er drauf. Immerhin sind demnach Leistungen wie Vorsorge und Prävention ausgenommen. Gewarnt wird in diesem Zusammenhang davor, dass manche Krankenkassen Wahltarife mit Selbstbehalt nur bei Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren anbieten. In diesen Fällen kommt zunächst der Versicherte für die Kosten auf und rechnet dann mit der Krankenkasse ab.
Für eine Ersparnis kann auch der Hausarzttarif sorgen, den die Verbraucherzentrale thematisiert. In diesem Fall verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen, der an dem Modell jedoch auch teilnehmen muss – das sollte vorher abgeklärt werden. Der Hausarzt übernimmt dann die eventuelle Überweisung zu einem Facharzt und behält die Behandlung im Blick.
Als Bonus bekommt der Versicherte demnach eine Geldprämie oder wird von Zuzahlungen befreit. Dafür kann er die aufgesuchten Fachärzte nicht frei wählen – Ausnahmen sind Augen-, Frauen- und Kinderärzte. Die Teilnahme an diesem Hausarztmodell kann laut der Verbraucherzentrale binnen zwei Wochen schriftlich widerrufen werden, eine Begründung muss nicht angegeben werden. Den gewählten Hausarzt kann der Versicherte nur aus wichtigen Gründen wechseln: bei einem Umzug an einen anderen Ort, bei der Schließung der Praxis oder wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Bei krankenkassen.de wird auch auf den Wahltarif "Prämie bei Leistungsfreiheit bzw. Beitragsrückerstattung" hingewiesen. Hier bekommt das Krankenkassen-Mitglied einen Teil seiner Beiträge erstattet, wenn es selbst oder ein volljähriges mitversichertes Familienmitglied ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dabei werden Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht mitgezählt. Höchstens werden demnach 20 Prozent des Jahresbeitrags erstattet – bei manchen Krankenkassen sogar der Arbeitgeberbeitrag –, mehr als 600 Euro gibt es aber nicht zurück.
Es handelt sich demnach um eine der risikoärmsten Varianten unter den Wahltarifen mit Prämienzahlung. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch zudem, dass der Versicherte dazu verleitet werden könnte, bei Beschwerden nicht rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen, um die Prämie nicht zu gefährden.
Sie betont, dass sich die Wahltarife mit finanziellen Vorteilen in erster Linie an gesunde Versicherte richten, die keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Bonusprämien gibt es laut krankenkasseninfo.de über Bonusmodelle oder -programme für erwachsene Versicherte. Die Auszahlung erfolgt demnach beim Nachweis einer bestimmten Anzahl gesundheitsfördernder Aktivitäten. Dazu können beispielsweise zählen:
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Gesundheits-Check-Up
- Impfschutz komplett oder zusätzliche Impfung
- Zahnvorsorge
- Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitness-Center
- Nichtraucher
- Normal-BMI (Body Mass Index)
- Blut- und Blutplasmaspende
Hier gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken, dass einige der Tätigkeiten wie etwa Fitnesskurse auch Geld kosten. Daher sei immer erst zu überprüfen, was die Krankenkasse auch bezuschusst. Wichtig zudem: Bei Sachprämien kann sich das Sortiment ändern, denn die Regeln bestimmt die Krankenkasse. Und bei einem Kassenwechsel verfällt der Bonus oftmals.