Grundsätzlich ist es erlaubt, mit einem Kostüm Auto zu fahren, es gilt jedoch einiges zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Vermummungsverbot können nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch weitere Konsequenzen drohen. Hier die Infos.
Mit Kostüm Auto fahren: Was ist allgemein verboten?
In Deutschland gibt es ein Vermummungsverbot. Dies gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern im täglichen Leben. Die Identität muss immer erkennbar sein. An Karneval gibt es eine Ausnahme vom Vermummungsverbot für Umzüge und andere Veranstaltungen. Dies gilt aber nicht für die StVO. In Paragraph 23, Abschnitt 4 ist festgehalten:
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."
Das Fahren mit einer Maske, die das gesamte Gesicht verdeckt, ist also verboten. Bei einem Verstoß drohen 60 Euro Bußgeld. Falls der Fahrer geblitzt wird und wegen einer Maske nicht identifiziert werden kann, muss er womöglich ein Fahrtenbuch führen.
Außerdem ist in Paragraph 23 festgehalten:
"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Es kommt also auch auf das Kostüm an. Eine Perücke wäre in dem Fall in Ordnung, solange sie das Gehör nicht allzu sehr beeinträchtigt. Ein Augenpatch oder eine Clowns-Maske wiederum sind nicht erlaubt, da sie die Sicht stark beeinträchtigen.
Darf man mit Maske Auto fahren?
Obwohl Masken beim Autofahren nicht explizit in der Straßenverkehrsordnung verboten werden, ist es nicht ratsam damit Auto zu fahren. Falls Ihre Identität nicht mehr erkennbar ist, kann die Polizei aufgrund des Vermummungsverbots Strafe erheben. Punkte in Flensburg gibt es dabei aber keine. Meist ist in dem Fall aber auch die Sicht oder das Gehör beeinträchtigt, weshalb ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht vorliegt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. In Paragraph 1 der StVO steht:
"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Lassen Sie Ihre Maske also vorerst im Kofferraum oder auf dem Rücksitz.
Kostüme: Darf man beim Autofahren Motivlinsen tragen?
Farbige Kontaktlinsen werten die meisten Kostüme erst so richtig auf, doch im Straßenverkehr sind sie problematisch und nicht erlaubt. Die Begründung liegt in der potenziellen Beeinträchtigung des Gesichtsfelds. Motivlinsen haben dem Zentralverband der Augenoptiker zufolge oft eine künstliche Pupille von etwa 5 mm Durchmesser, während sich die natürliche Pupillengröße je nach Lichtverhältnissen zwischen 2,5 mm und 9,5 mm ändern kann. Dadurch wird das Gesichtsfeld erheblich reduziert, von normalerweise 95° bei der peripheren Wahrnehmung auf lediglich 15°. Dieser eingeschränkte Sichtbereich erhöht das Risiko, Gefahrenquellen im Verkehr zu spät oder gar nicht zu erkennen, weshalb der Zentralverband der Augenoptiker ausdrücklich davor warnt, diese Linsen beim Autofahren zu tragen.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber gemäß § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass Fahrer dafür verantwortlich sind, dass ihre Sicht und ihr Gehör nicht beeinträchtigt werden. Dies erklärt der Anwaltszusammenschluss Kraus Ghendler Ruvinskij in einem Beitrag. Da farbige Kontaktlinsen die Verkehrssicherheit gefährden können, sollten sie vor dem Fahren abgenommen werden. Ebenso muss der Fahrer für eine klare Identifizierbarkeit sorgen, zum Beispiel auf Blitzerfotos, was durch das Tragen von Augenmasken oder anderen Gesichtsbedeckungen erschwert werden kann.
Kostüm: Mit welchem Schuhwerk drohen beim Autofahren Strafen?
In Deutschland gibt es laut dem ADAC keine genaue Vorschrift welches Schuhwerk beim Autofahren getragen werden sollte. Bei einem Unfall kann dies aber von Bedeutung sein. Falls durch die Schuhe die Sicherheit beim Autofahren beeinträchtigt wird, kann die Versicherung aufgrund von "grober Fahrlässigkeit" eine Zahlung verweigern. Beim Autofahren im Kostüm sollten für das Schuhwerk folgende Punkte gegeben sein:
- Keine großen Schleifen, die sich in der Verkleidung verfangen können.
- Das Schuhwerk sollte nicht zu breit sein, um zu vermeiden, dass gleichzeitig zwei Pedale betätigt werden.
- Die Schuhe sollten nicht zu hoch und nicht rutschig sein. Es muss ein sicherer Tritt gegeben sein.
Am besten eignen sich Sportschuhe zum Autofahren. Die passenden Schuhe zum Kostüm können auch am Ziel angezogen werden.
Mit Kostüm Auto gefahren: Diese Strafen drohen bei einem Verstoß von § 23 StVO
- Mit beeinträchtigter Sicht gefahren: 10 Euro
- Mit beeinträchtigtem Gehör gefahren: 10 Euro
- Fahrzeug trotz beeinträchtigter Sicherheit geführt: 25 Euro
- Fahrzeug mit verdecktem Gesicht geführt: 60 Euro
- Fahrzeug trotz wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit geführt: 80 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- Fahrzeug trotz wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit geführt - mit Unfallfolge: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Kostüm richtig im Auto fixieren
Falls große Teile des Kostüms im Auto transportiert werden, müssen diese ausreichend gesichert werden. Bei einer Notbremsung dürfen die Teile nicht im Auto umherfliegen, da eine Verletzungsgefahr droht. Bei Missachtung können Polizisten entweder ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro oder eine Gefährdung in Höhe von 60 Euro, inklusive Punkt in Flensburg beanstanden. Ein Unfall mit ungesicherter Ladung kann 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.