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Können Diabetiker während des Ramadans fasten?

Diabetes

Können Diabetiker während des Ramadans fasten?

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    Während des Ramadans essen und trinken gläubige Musliminnen und Muslime erst, wenn die Sonne untergegangen ist.
    Während des Ramadans essen und trinken gläubige Musliminnen und Muslime erst, wenn die Sonne untergegangen ist. Foto: Joe Giddens, dpa (Symbolbild)

    Jedes Jahr zum Ramadan, während des 9. Monats des islamischen Mondkalenders, fasten gläubige Musliminnen und Muslime über einen Zeitraum von 29 oder 30 Tagen. In Deutschland gilt das laut Statista für rund 4,7 Millionen Menschen. Die Fastenzeit läuft nach strengen Regeln ab: Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang wird nichts gegessen oder getrunken. Ein strenger Rhythmus, der für Diabetikerinnen und Diabetiker zum Problem werden kann. Doch müssen Musliminnen und Muslime mit Diabetes nach islamischen Regeln überhaupt fasten? Und sollten sie das tun? Hier finden Sie Antworten auf die drängenden Fragen.

    Müssen Diabetiker während des Ramadans fasten?

    Musliminnen und Muslime, die an einer Diabetes-Erkrankung leiden, sind laut der islamischen Regelung nicht zum Fasten verpflichtet. Das erklärt die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG). „Trotzdem entscheiden sich viele dafür – was aus religiösen und sozialen Gründen verständlich ist“, erklärt Ina Danquah, Vorsitzende der AG Diabetes & Migration, der DDG.

    Laut einem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sind derzeit rund 148 Millionen Musliminnen und Muslime an Diabetes erkrankt. Demnach will eine Mehrheit dieser Gruppe am Fastenritual teilnehmen. Es handelt sich dadurch um ein brisantes Thema mit großer Tragweite. Das zeigt auch eine Studie aus Singapur, die muslimische Diabetikerinnen und Diabetiker während des Ramadans begleitet hat. Sie stellte heraus, dass 47 Prozent der Probandinnen und Probanden eine Hypoglykämie aufwiesen. Elf Prozent führten das Fasten trotzdem weiter.

    Ramadan: Sollten Diabetiker fasten?

    Die Expertinnen und Experten der DDG raten Musliminnen und Muslimen, die an Typ-1-Diabetes erkrankt sind, vom Fasten während des Ramadans ab. Dr. med. Alain Barakat, stellvertretender Vorsitzender der AG Diabetes & Migration, warnt: „Das Risiko für schwere Unterzuckerungen ist während des Ramadans fast fünfmal so hoch wie im restlichen Jahr.“ Problematisch zeigen sich vor allem die langen Essenspausen, in denen der Körper den Blutzuckerspiegel nicht selbst regulieren kann. Das hat gefährliche Schwankungen zur Folge, weswegen Musliminnen und Muslime, die trotz einer Diabetes-Erkrankung fasten möchten, dies nur „unter engmaschiger ärztlicher Kontrolle“ machen sollten, wie Barakat rät.

    Bei Musliminnen und Muslimen mit Typ-2-Diabetes ist die Ausgangslage besser. Laut der DDG könne sie ohne größere Bedenken fasten, falls ihr gesundheitliches Risiko gering ist und sie ihren Stoffwechsel während der Fastenzeit genau beobachten. Das Risiko für eine Unter- oder Überzuckerung steige aber trotzdem an. „Besonders nach dem Iftar, dem Fastenbrechen, kann der Blutzucker stark ansteigen, wenn viele süße oder fettige Speisen konsumiert werden“, sagt Danquah.

    Laut der DGE können Diabetikerinnen und Diabetiker in drei Risikogruppen unterteilt werden. Diese sind relevant, wenn es um die Überlegung geht, während des Ramadans zu fasten.

    1. Sehr hohes Risiko (darf nicht fasten): unter anderem Diabetes-Patientinnen und -Patienten mit schlecht eingestellter Diabetes Typ 1, akuten Erkrankungen, häufiger Hypoglykämie oder des Vorliegens eines Gestationsdiabetes mit Insulintherapie.
    2. Hohes Risiko (sollte nicht fasten): unter anderem Diabetikerinnen und Diabetiker mit hoher körperlicher Aktivität, Frauen mit Nierenerkrankungen oder Gestationsdiabetes ohne Insulintherapie und Personen mit gut eingestellter Diabetes Typ 1.
    3. Geringes Risiko (darf fasten): unter anderem Patientinnen und Patienten mit gut eingestellter Diabetes Typ 2.

    Für schwangere Musliminnen ist das gesundheitliche Risiko während der Fastenzeit noch höher. Laut diabinfo.de sollten Personen mit Schwangerschaftsdiabetes und Schwangere mit bestehender Diabetes-Erkrankung nicht fasten. Nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt kann das Fasten aber nach dem Abstillen nachgeholt werden.

    Diabetes und Ramadan: Wann sollte das Fasten unterbrochen werden?

    Wer sich trotz Einordnung in die ersten beiden Gruppen für das Fasten während des Ramadans entscheidet, sollte sich von „einem qualifizierten Diabetesteam“ schulen und überwachen lassen, schreibt die DGE. Der Blutzucker sollte regelmäßig gemessen werden und es sei auch die Bereitschaft entscheidend, das Fasten abzubrechen oder zumindest zu unterbrechen, falls eine Hyper- oder Hypoglykämie einsetzt. Laut diabinfo.de sollte der Blutzuckerspiegel mindestens zweimal täglich gemessen werden. Bei Patientinnen und Patienten mit Insulintherapie seien vier Messungen am Tag ratsam. Unterbrechen sollten Musliminnen und Muslime mit Diabetes die Fastenzeit dem Bericht zufolge, falls...

    • ... der Blutzucker einen Wert unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) erreicht.
    • ... der Blutzucker über einen Wert von 300 mg/dl (16,7 mmol/l) angestiegen ist.
    • ... Symptome einer Über- oder Unterzuckerung auftreten.
    • ... eine akute Erkrankung auftritt.
    • ... Flüssigkeitsmangel entsteht.

    Fasten trotz Diabetes: Tipps für den Ramadan

    Bewegung ist während des Ramadans wichtig. Zwar sollte laut diabinfo.de keine starke körperliche Aktivität erfolgen, allerdings seien regelmäßige Spaziergänge zu empfehlen. Auch eine gesunde Ernährung ist wichtig. Wer frittierte und süße Speisen beim Fastenbrechen meidet, kann verhindern, dass der Blutzuckerspiegel schnell in die Höhe schießt.

    Eine veränderte Dosierung der Medikamente kann für Diabetikerinnen und Diabetiker während des Ramadans ebenfalls wichtig sein. Die DGE erklärt, dass bei Metformin in der Regel keine Anpassung der Dosis nötig ist. Das gilt auch für DPP-4-Inhibitoren und GLP-1-Analoga. Bei anderen Medikamenten kann eine Anpassung notwendig sein. Betroffene Musliminnen und Muslime sollten dafür Rücksprache mit ihrer zuständigen Ärztin oder ihrem zuständigen Arzt halten.

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