Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl muss Österreich verlassen. Die Alpenrepublik erteilte der 28-jährigen Niederbayerin ein zweijähriges Aufenthaltsverbot. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe nach über zwei Jahren seit Beginn eines fremdenrechtlichen Verfahrens gegen Windl nun den entsprechenden Bescheid erlassen, wie die Klimaaktivistin sowie ihr Anwalt zuerst der österreichischen Nachrichtenagentur APA bestätigt hatten. Später sprach Windl auch auf Social Media über das Aufenthaltsverbot, gegen das sie rechtlich vorgehen will.
Anja Windl muss Österreich innerhalb von vier Wochen verlassen
In dem Bescheid des BFA heißt es, dass Windl gemäß des Paragrafen 67 Absatz 1 und 2 des Fremdenpolizeigesetzes, „ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen“ wird, wie in einem Post Windls von Montagvormittag auf Instagram zu sehen ist. Ihr werde „ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt“, heißt es darin weiter. Anders gesagt: Windl hat einen Monat Zeit, um Österreich zu verlassen.
Aus Sicht der Behörde gehe von Windl eine „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aus“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus dem insgesamt 40-seitigen Schreiben, das der dpa vorliegt. Dabei gehe es offenbar weniger um die Klima-Proteste der Aktivistengruppe „Letzten Generation“, an denen Windl immer wieder teilgenommen hatte - sie hatte sich etwa bei einigen Protestaktionen auf Straßen festgeklebt. Stattdessen hätten zuletzt verübte Aktionen gegen die ÖVP-Parteizentrale in Wien ihre „massiv querulatorische Neigung“ bewiesen, die über bloße Klima-Aktionen hinausgingen, so die Begründung im BFA-Dokument.
Um gegen die zum damaligen Zeitpunkt anstehende Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ zu demonstrieren, beschmierten Aktivisten um Windl im Januar die Fassade der ÖVP-Parteizentrale mit Hundekot. Daneben schrieben die Aktivistinnen und Aktivisten: „Hier stinkt‘s nach brauner Scheiße.“ Nach der Aktion wurden Ermittlungen gegen Windl aufgenommen, unter anderem wegen Sachbeschädigung.
„Klima-Shakira“ Windl will Beschwerde gegen Bescheid einlegen
Gegen den Ausweisungsbescheid will Windl nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, wie sie der dpa mitteilte. „Ich lasse mich nicht beeindrucken“, so Windl. „In Zeiten eines aufkeimenden Faschismus' und einer brennenden Welt ist friedlicher Protest notwendig“, begründete sie ihre geplante Beschwerde.
Auch auf Instagram verurteilte sie die Entscheidung BFA aufs Schärfste. „Was mich an diesem Bescheid tatsächlich am aller aller meisten irritiert hat, war die Tatsache, ab wann sie von einer - und ich zitiere - ‚inhärenten manifestierten Gefährlichkeit‘ bei mir ausgegangen sind“, so Windl. Das sei laut Bescheid ab dem 7.11.2022 der Fall gewesen, der Tag, an dem Windl zum ersten Mal an einer unangemeldeten Demo teilgenommen habe. „Ich find‘s wirklich beängstigend zu sehen, wie gerade auch ein derartiger von Repressionen geprägter Umgang auch international normalisiert wird als Reaktion auf friedlichen Protest und das von vermeintlich funktionierenden Demokratien, die sich eigentlich Demonstrationsfreiheit als Wert auch immer recht dick auf die Fahne geschrieben haben“, so Windl.

Die 28-Jährige aus Niederbayern studiert seit 2017 Österreich und wurde dort eines der bekanntesten Gesichter der Klimabewegung. Zuerst gehörte sie Fridays for Future an, bevor sie sich der Letzten Generation in Österreich anschloss. Wegen ihres Aussehens wird Windl immer wieder als „Klima-Shakira“ bezeichnet.
Windls Anwalt: „Argumentation entbehrt jeder Grundlage“
Bei den Protestaktionen, an denen Windl in der Vergangenheit beteiligt war, soll sie laut BFA mehr als zehnmal festgenommen worden sein. Mehrfach hatte sie kurze Ersatzhaftstrafen abgesessen, da sie die anfallenden Geldstrafen nicht gezahlt hatte.
Windls Rechtsanwalt Ralf Niederhammer verurteilte die Entscheidung der BFA ebenfalls öffentlich. „Die Argumentation der Behörde entbehrt jeder Grundlage“, sagte Niederhammer laut dem österreichischen Der Standard. Man werfe Windl vielfach die Aktivitäten der Letzten Generation und ihre Social-Media-Auftritte vor, so der Anwalt in dem Bericht: „Inwiefern davon eine derartige Gefährdung ausgehen soll, die ein Aufenthaltsverbot rechtfertigt, ist mir nicht klar.“ Dass das BFA sie beschuldige, die politischen Verhältnisse in Österreich verändern zu wollen, bezeichnete Niederhammer als „einigermaßen kurios“ in Anbetracht dessen, „dass sie sich für die Einhaltung der Forderungen des Klimarates einsetzt“.
Wer sich im Gastland so aufführt wie Frau Windl, wird zu Recht des Landes verwiesen. Statt Ihrem Studium nachzugehen hat sich sich als reisende Demo- Aktivistin profiliert. Sie kann ja fortan in der Heimat aktiv werden, aber nicht mehr in der Alpenrepublik.
Was ist daran so schwierig die Forderungen des Klimarates einzuhalten. Langfristig wird ein großer Schaden angerichtet wenn die Forderungen des Klimarates nicht ernst genommen werden. Möglicherweise werden die Falschen bestraft?
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