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Kingsman und Rambo: Diese Filme sind an Allerheiligen verboten

Allerheiligen

Kingsman und Rambo: Diese Filme sind an Allerheiligen verboten

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    Der Film "Kingsman - The Golden Circle" ist von der FSK als "nicht feiertagsfrei" eingestuft. Kinobetreiber, die ihn trotzdem zeigen, gehen ein rechtliches Risiko ein.
    Der Film "Kingsman - The Golden Circle" ist von der FSK als "nicht feiertagsfrei" eingestuft. Kinobetreiber, die ihn trotzdem zeigen, gehen ein rechtliches Risiko ein. Foto: 20th Century Fox Deutschland, dpa

    Allerheiligen ist in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag und gilt gleichzeitig auch als stiller Tag. An den Gedenktagen gelten besondere Regeln: Nicht nur werden öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen stark eingeschränkt, es gibt auch eine Liste an Filmen, die nicht gezeigt werden dürfen. Übrigens: Heidi gehört nicht dazu, die Info hält sich trotzdem hartnäckig.

    Verbotene Filme an Allerheiligen – was hat es damit auf sich?

    Allerheiligen gilt in vielen Bundesländern als ein sogenannter "stiller Tag". Sie sind in den einzelnen Feiertagsgesetzen der Länder festgehalten, müssen aber nicht unbedingt als gesetzliche Feiertage festgelegt sein. In Bayern gibt es im November beispielsweise nur einen gesetzlichen Feiertag, aber vier Stille Tage: Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. An diesen Tagen dürfen bestimmte Filme nicht gezeigt werden, weil sie nicht dem "ernsten Charakter" – wie es in vielen Feiertagsgesetzen heißt – des Tages entsprechen. Das betrifft laut der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) allerdings nicht den Online-Bereich oder die Ausstrahlung im Fernsehen.

    Verbotene Filme an Allerheiligen: Drohen Konsequenzen?

    Die FSK ist dafür zuständig Filme zu prüfen und ein passendes Mindestalter festzulegen, prüft aber auch auf Anfrage, ob sie für eine Ausstrahlung an stillen Tagen geeignet sind. Die Prüfung muss beantragt werden, weshalb die Liste an verbotenen Filmen auch begrenzt ist. Bei der Liste der FSK handelt es sich nicht explizit um eine Verbotsliste, sie dient Veranstaltern aber als Richtlinie. Wer an einem stillen Feiertag Filme zeigt, die nicht mit der Feiertagsruhe in Einklang stehen, kann sich – so zumindest die Theorie – strafbar machen. Ob und wie solche Strafen umgesetzt werden ist natürlich fraglich, trotzdem ist in den Feiertagsgesetzen teilweise festgehalten, dass eine hohe Geldbuße drohen kann, wenn der Feiertagsschutz nicht eingehalten wird. Die FSK schreibt auf ihrer Internetseite: "Sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt."

    Welche Filme sind an Allerheiligen verboten?

    Seit den 50er-Jahren werden Filme auf ihre Feiertagstauglichkeit geprüft. Laut der FSK wurden etwa dreißig Jahre lang mehr als die Hälfte der geprüften Filme als "nicht feiertagsfrei" eingestuft. Die Anzahl verringert sich seit den 90er-Jahren drastisch. Mittlerweile gibt es sogar Jahre, in denen kein einziger Film keine Freigabe bekommt. Seit 2016 kamen laut FSK insgesamt 16 Filme neu auf die Liste, darunter auch "Rambo: Last Blood" und "Kingsman – The Golden Circle". Hier der Überblick:

    JahrFilmtitelFSK Freigabe
    2016Evas Zornab 16
    2016Hardcoreab 18
    2017Das Belko Experimentab 18
    2017Atomic Blondeab 16
    2017Kingsman – The Golden Circleab 16
    2017Die Misandristinnenab 18
    2017Der Geschmack von Lebenab 18
    2017Campab 16
    2018The Strangers: Opfernachtab 16
    2019LauF BaByab 16
    2019Rambo: Last Bloodab 18
    2019Blackoutab 18
    2021The Sadnessab 18
    2022Love, Sex and Pandemicab 18
    2023Evil Dead Riseab 18
    2023Sisuab 18

    Auch viele ältere Klassiker haben noch immer den Stempel "nicht feiertagsfrei". Hier eine Auswahl:

    JahrFilmtitelFSK Freigabe
    1980Mad Maxab 18
    1980 Batman hält die Welt in Atemab 6
    1980 Die Nacht der lebenden Totenab 18
    1980 Bruce Lee ‐ Das Spiel des Todesab 16
    1980 Tanz der Vampireab 16
    1980Monty Pythons ‐ Das Leben des Brianab 16
    1981Didi Hallervorden ‐ Alles im Eimerab 6
    1981 Alien ‐ Die Saat des Grauens kehrt zurückab 16
    1982Halloween II ‐ Das Grauen kehrt zurückab 18
    1982 Bruce Lee ‐ Der Unbesiegteab 18
    1983Monty Pythons ‐ Der Sinn des Lebensab 16
    1984Police Academy ... Dümmer als die Polizei erlaubtab 12
    1984Ghostbusters ‐ Die Geisterjägerab 12
    1985Der Terminatorab 18
    1986Highlander ‐ Es kann nur einen gebenab 16
    1989Nightmare on Elmstreet 4ab 18
    1990Robocop IIab 18
    1990Halloween ‐ Die Nacht des Grauensab 18
    1992Reservoir Dogsab 18
    2002The Ringab 18
    2003Jackass: The Movieab 18
    2008Saw IVab 18
    2008Ananas Expressab 16
    2011Final Destination 5ab 18
    2015Hitman: Agent 47ab 16

    Irrtümer, die sich hartnäckig halten: Der Film "Heidi in den Bergen" ist gar nicht verboten

    Häufig ist im Netz zu lesen, der Film "Heidi in den Bergen" sei nicht feiertagsfrei. Auf Anfrage teilte uns die FSK mit, dass der Film zwar zur Prüfung vorgelegt wurde, eine Freigabe für die stillen Feiertage aber nicht beantragt wurde. Deshalb wurde keine Entscheidung getroffen. In der Liste ist er trotzdem zu finden. Außerdem kann es sein, dass ein Film ursprünglich keine Feiertagsfreigabe erhalten hat, nach Wiedervorlage aber eine bekommt. So haben zum Beispiel die "Feuerzangenbowle" und "Mary Poppins" nachträglich eine Freigabe erhalten.

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