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Kindergrundsicherung: Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern erhalten

Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern erhalten

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    Das Kindergeld soll 2025 durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden.
    Das Kindergeld soll 2025 durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden. Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Paare, die Kinder haben, können derzeit als staatliche Unterstützung Kindergeld beantragen, das monatlich ausbezahlt wird. Ab 2025 soll es das nicht mehr geben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte die Kindergrundsicherung einführen. Was es damit genau auf sich hat und wie viel Geld Eltern dann für ihre Kinder bekommen, erfahren Sie hier.

    Warum kommt die Kindergrundsicherung?

    Die Kindergrundsicherung soll helfen, die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt. So sollen vor allen Dingen einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, damit die Kinder später bessere Chancen im Leben haben. Zudem soll die Kindergrundsicherung das System der staatlichen Leistungen für Kinder und Familien vereinfachen und transparenter gestalten. Dazu soll sie die bestehenden Leistungen bündeln und vereinheitlichen. 

    Was umfasst die Kindergrundsicherung?

    Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln, darunter das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Kinder-Bürgergeld und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

    Zudem soll der Zugang vereinfacht werden. Bislang müssen Eltern alle Hilfen bei verschiedenen Behörden beantragen, sodass viele Familien die Ansprüche, die ihnen eigentlich zustehen, geltend machen. Die Kindergrundsicherung soll das ändern und alles einheitlicher und einfacher machen. So soll es künftig nur noch eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben.

    Eltern sollen sich die Unterstützung nicht mehr holen müssen, denn der Staat hat laut Familienministerin Lisa Paus eine "Bringschuld". Außerdem werde das Kindergeld künftig "Kindergarantiebeitrag" heißen.

    Wie hoch ist die Grundsicherung für ein Kind?

    Nach monatelangen Verhandlungen ist die Kindergrundsicherung nun beschlossene Sache. Bei der Pressekonferenz sagte Paus, dass es „wirklich sehr harte Verhandlungen“ gewesen seien. „Aber es hat sich gelohnt." Durch die Sozialreform bekommen „bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder bekommen dadurch die Leistungen schneller, einfacher und direkter.“ Unter diesen großen Zahl seien auch Millionen Familien, die gar nicht wussten, dass ihnen die Unterstützung zustehe.

    Für die Kindergrundsicherung werden im Einführungsjahr 2025 zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten eingeplant, erklärte die Familienministerin. Wie die Welt berichtete, heißt es zudem aus Regierungskreisen, dass die Kosten in den Folgejahren auch auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten, wenn immer mehr der Leistungen in Anspruch genommen werden.

    Die Kindergrundsicherung könnte nach ersten Informationen von Paus für die Kleinsten 530 Euro betragen und auf bis zu 636 Euro für die älteren Kinder ansteigen. Das sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

    Ein Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht vor, dass die Unterstützung aus zwei Teilen bestehen soll: Einem Garantiebetrag, der für alle Kinder gleich ist, und einem Zusatzbetrag, der sich nach dem Einkommen der Eltern richtet.

    Grundbetrag bzw. Garantiebetrag:

    • Laut der Planung soll der Grundbetrag mindestens so hoch sein, wie das jetzige Kindergeld. Nach einer Erhöhung Anfang 2023 beträgt es monatlich 250 Euro pro Kind.
    • Der Grundbetrag soll für jedes Kind gezahlt werden.
    • Er soll alle zwei Jahre überprüft und - falls erforderlich - angepasst werden.
    • Der Grundbetrag kann nicht mit anderen Sozialleistungen der Eltern, wie zum Beispiel dem Bürgergeld, verrechnet werden.

    Zusatzbetrag:

    Der "Zusatzbetrag" der Kindergrundsicherung soll bestehende Unterstützungsmaßnahmen wie das Kinder-Bürgergeld und den aktuellen Kinderzuschlag, der an Familien mit geringem Einkommen gewährt wird, ersetzen. Darüber hinaus beinhaltet er Anteile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets, das Kinder aus einkommensschwachen Familien finanziell unterstützt, etwa bei der Teilnahme an Musikunterricht, Sportvereinen oder bei der Finanzierung von Klassenfahrten. Der Zusatzbetrag variiert jedoch abhängig vom Einkommen der Eltern, wobei eine niedrigere Familieneinkommen zu einem höheren Zusatzbetrag führt. Details zur genauen Höhe des Zusatzbetrags und der Einkommensschwelle, ab der er reduziert wird oder ganz entfällt, werden noch bekannt gegeben.

    Genau wie das Kindergeld, soll die Kindergrundsicherung alle Kinder unterstützen - ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche beziehungsweise Erwachsene, die eine Ausbildung machen, sollen die Unterstützung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, erhält die Hilfe noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder, die nicht mehr zuhause bei ihren Eltern wohnen, sollen die Kindergrundsicherung direkt bekommen.

    Die Ampel-Koalition einigte sich zuletzt auf den finanziellen Umfang der Kindergrundsicherung. Paus erklärte, dass das Kabinett den Gesetzesentwurf womöglich schon am 13. September auf den Weg bringen könnte. Sollten dann weitere Details über die finale Höhe der Kindergrundsicherung bekannt sein, werden wir Sie in diesem Artikel aktualisieren.

    Wie bekommt man die Kindergrundsicherung?

    Die Kindergrundsicherung soll zukünftig durch ein digitales Kindergrundsicherungsportal beantragt werden können, womit die Beantragung einfacher vonstattengehen soll. Auch eine App für das Smartphone soll dafür künftig bereit stehen. Laut Paus soll für die Kindergrundsicherung künftig der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit zuständig sein.

    Zusätzlich soll ein sogenannter "Kindergrundsicherungs-Check" eingeführt werden. Dieser soll Familien aktiv darauf hinweisen, wenn sie möglicherweise Anspruch auf weitere Zahlungen hätten. 

    Außerdem sollen Eltern bei der Kindergrundsicherung keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen, da die Informationen direkt vom Finanzamt übertragen werden sollen.

    Wann kommt die Kindergrundsicherung?

    Am 27. September 2023 hat der Gesetzesentwurf der Kindergrundsicherung das Kabinett passiert. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

    Geplant war zunächst, dass die Kindergrundsicherung zum Jahreswechsel 2025 eingeführt werden sollte. Wie die Tagesschau berichtet, geht die Bundesagentur für Arbeit jedoch davon aus, dass die Kindergrundsicherung frühestens zum 1. Juli 2025 schrittweise kommen könnte.

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