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Kindergeld: Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus - In diesen Fällen wird es gezahlt

Kindergeld

Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus - In diesen Fällen wird es gezahlt

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    Kindergeld wird längstens bis zum 25. Geburtstag bezahlt. In speziellen Fällen kann Kindergeld aber noch länger beantragt werden.
    Kindergeld wird längstens bis zum 25. Geburtstag bezahlt. In speziellen Fällen kann Kindergeld aber noch länger beantragt werden. Foto: Hannes Albert, dpa (Symbolbild)

    Das Kindergeld soll zur grundlegenden Versorgung von Kindern von deren Geburt an, bis zum 18. Lebensjahr dienen. Allein im Jahr 2022 erhielten laut Statistischem Bundesamt mehr als 17.000 Kinder in Deutschland Kindergeld - der Nachwuchs von Bediensteten von Bund, Ländern und Gemeinden war hierbei noch nicht eingerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld aber sogar über das 18. Lebensjahr hinaus und sogar bis über das 25. Lebensjahr gezahlt werden. In welchen Fällen dies möglich ist, erfahren Sie hier. 

    Übrigens: Für das Kindergeld gibt es auch 2024 feste Auszahlungstermine. Diese richten sich nach den Endziffern der Kindergeld-Nummer. Neben Kindergeld und Elterngeld gibt es auch noch weitere finanzielle Hilfen für Eltern. Zudem kann 2024 wieder ein Kinderzuschlag beantragt werden. 

    Kindergeld: Wie lange kann man es bekommen?

    Regulär wird das Kindergeld in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt und beträgt derzeit monatlich 250 Euro pro Kind. Es gibt allerdings laut dem Bundesfamilienministerium und auch der Agentur für Arbeit einige Ausnahmen wegen derer sich die Bezugsdauer erhöhen kann. 

    Kindergeld über 18 Jahre: Das sind die Voraussetzungen

    Hat ein Kind nun das 18. Lebensjahr überschritten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Familienkasse weiterhin Kindergeld an einen der beiden Elternteile zahlen kann. Hier sind die Details:

    • Bis zum 21. Lebensjahr kann Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind arbeitslos ist und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist. Dies dient dazu, jungen Erwachsenen, die sich auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle befinden, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, schreibt die Agentur für Arbeit.
    • Bis zum 25. Lebensjahr wird Kindergeld gewährt, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert oder studiert. Laut der Agentur für Arbeit umfasst dies sowohl die Erstausbildung als auch ein anschließendes Studium. Die Unterstützung wird auch geleistet, wenn das Kind eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium verfolgt, solange es dabei nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Das Einkommen aus dieser Beschäftigung hat keinen Einfluss auf den Anspruch. Eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten wird ebenfalls berücksichtigt. Dies gilt für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder nach dem Schulabschluss, bevor eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Freiwilligendienste, wie der Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr, berechtigen ebenso zum Bezug von Kindergeld.

    Wenn das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen Ausbildungsplatz sucht, dies aber erfolglos bleibt, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden. Es muss nachgewiesen werden, dass sich das Kind aktiv um einen Ausbildungsplatz bemüht. Um die Ansprüche auf Kindergeld geltend zu machen, sind entsprechende Nachweise und Bescheinigungen bei der Familienkasse einzureichen. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitslosmeldung, Immatrikulationsbescheinigungen, Nachweise über den Beginn einer Ausbildung oder die Registrierung als ausbildungsplatzsuchend.

    Im Rahmen dieser Möglichkeiten oder Szenarien endet der Kindergeld-Bezug dann, wenn ein Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Allerdings gibt es aber noch Möglichkeiten Kindergeld auch noch länger zu beziehen. 

    Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus: Wann ist das möglich?

    In seltenen Fällen kann Kindergeld auch dann noch beantragt werden, wenn das Kind bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Behinderungen. Die zentralen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um auch nach dem 25. Geburtstag des Kindes Kindergeld beziehen zu können, beziehen sich vor allem auf den Gesundheitszustand des Kindes und seine finanzielle Situation. Die Behinderung des Kindes muss vor dem 25. Geburtstag, oder bei vor dem Jahr 1982 geborenen Kindern vor dem 27. Geburtstag, eingetreten sein. Zudem muss das Kind aufgrund der Behinderung außerstande sein, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, heißt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema. 

    Wer einen Antrag auf verlängertes Kindergeld stellen will, muss dann nicht nur den "Antrag auf Kindergeld" und die "Anlage Kind" ausfüllen, sondern auch eine "Erklärung zu den Verhältnissen des Kindes mit Behinderung" sowie eine "Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines Kindes mit Behinderung". Als Beleg der Behinderung werden in der Regel amtliche Dokumente wie der Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheide oder ärztliche Gutachten akzeptiert. 

    Generell kann das Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren auch online beantragt werden. Alle wichtigen Formulare finden Sie zudem auf der Website der Agentur für Arbeit. 

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