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  3. Kindergeld: Kindergeld noch nicht da: Was kann ich tun?

Kindergeld
26.06.2024

Kindergeld noch nicht da: Was kann ich tun?

Das Kindergeld wurde beantragt, aber bislang ist noch keine Zahlung eingegangen? Was Sie nun tun können.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Da ist wohl etwas schiefgelaufen: Trotz Antrag bei der Familienkasse landet einfach kein Kindergeld auf dem Konto. Was die Gründe sein können und was Sie in einem solchen Fall tun können.

Wenn Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben, aber keine Überweisung von der Familienkasse eingeht, kann das schnell zum Problem werden. Nicht nur rechnen viele Familien für ihre finanzielle Planung fest mit dem Kindergeld. Eine verspätete Zahlung kann Eltern zudem zwingen, auf Sparreserven zurückzugreifen oder dazu führen, dass sie sich Geld leihen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Fehlt das Kindergeld, wird also nicht selten der finanzielle Druck auf Familien weiter erhöht. Wie Sie nun vorgehen können, sollte keine Zahlung bei Ihnen angekommen sein, erfahren Sie hier. 

Kindergeld noch nicht da: Was kann ich tun?

Haben sie zu einem der vorgegebenen Auszahlungstermine für das Kindergeld 2024 keine Überweisung erhalten, werden die meisten Eltern stutzig. Es kann einige Gründe geben, warum trotz eines korrekten Antrages auf Kindergeld die Zahlung der Familienkasse ausbleibt. Hier ein paar der häufigsten Gründe: 

  • Die Bearbeitung verzögert sich: Generell hat die Familienkasse eine hohe Anzahl von Anträgen zu bearbeiten. Verzögerungen im Bearbeitungsprozess können laut der Familienkasse also dazu führen, dass es manchmal länger dauert, bis eine Entscheidung über die Auszahlung des Kindergeldes oder eine Überweisung erhält. Die Bundesagentur für Arbeit teilt auf ihrer Website mit, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages bis zu sechs Wochen dauern kann.
  • Die Unterlagen waren unvollständig oder fehlerhaft: Ist ein Kind jünger als 18 Jahre, muss der Familienkasse laut der Bundesagentur für Arbeit nur die steuerliche Identifikationsnummer samt der Ihres Kindes mitgeteilt werden. Bei Kindern, die älter als 18 Jahre sind, werden die Nachweise schon umfangreicher. Beispielsweise müssen Sie Praktikumsbestätigung oder Schulbescheinigung vorlegen. Überprüfen Sie dringend, ob Sie alle für Ihren Fall relevanten Unterlagen beim Antrag auf Kindergeld auch wirklich eingereicht haben. Vielleicht gab es auch ein Schreiben der Familienkasse, in der Ihnen mitgeteilt wurde, welche Unterlagen Sie noch nachreichen müssen. Wichtig hierbei: Reichen Sie immer nur Kopien ein und niemals die Originale.
  • Änderung der Lebensumstände: Sie sind umgezogen, lassen sich scheiden, oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann müssen Sie dies der Familienkasse dringend mitteilen. Alle möglichen Änderungen, die sich ergeben können und über die Sie die Familienkassen informieren müssen, sind auf familienportal.de einem Angebot des Bundesfamilienministeriums aufgelistet. Das Ministerium weist darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Änderungen mitzuteilen. Tun Sie dies nicht, kann das eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen - und auch dafür sorgen, dass die Kasse entscheidet, dass Ihr Kindergeld-Anspruch nicht mehr oder nicht mehr in der gleichen Höhe besteht.
  • Doppelantrag: Leben die Eltern getrennt, ist Vorsicht geboten und Absprache enorm wichtig. Laut familienportal.de wird Kindergeld immer nur an einen Elternteil gezahlt. Kommt es vor, dass zwei Elternteile für ein Kind einen Kindergeldanspruch geltend machen wollen, muss die Familienkasse erst prüfen, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt und wer demnach anspruchsberechtigt ist. Auch Unterhaltszahlungen werden einberechnet, was zu Verzögerungen führen kann.
  • Kinder in Ausbildung: Kindergeld wird grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und eine Überweisung findet auch statt, wenn ein Kind zwischen 18 und 25 Jahren ist und sich in seiner ersten Ausbildung befindet. In einer weiteren Ausbildung können Sie für Ihr Kind aber nur dann Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind höchstens eingeschränkt tätig ist. Das ist laut familienportal.de dann der Fall, wenn das Kind in einem Ausbildungs-Dienstverhältnis beschäftigt ist, einen Mini-Job ausübt oder einer vorübergehenden Beschäftigung von maximal zwei Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden nachgeht. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt auch hier der Anspruch auf Kindergeld.

Übrigens: Kindergeld kann unter bestimmten Umständen auch bis über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden. 

Was also tun, wenn man kein Kindergeld bekommt?

Sie ahnen es vermutlich schon: Ungeachtet dessen, welcher Grund vorliegt, werden Sie nicht darum herumkommen, sich mit der Familienkasse auseinanderzusetzen. Hinsichtlich fehlender Unterlagen meldet sich die Familienkasse für gewöhnlich und setzt Ihnen schriftlich eine Frist, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen, um Kindergeld zu erhalten. Ist dies nicht geschehen, können Sie Ihre Familienkasse selbst kontaktieren, um herauszufinden, was mit Ihrem Antrag schiefgelaufen ist und warum die Zahlungen ausbleiben. Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über die Website der Bundesagentur für Arbeit heraus. Hier müssen Sie einfach nur Ihre Postleitzahl eingeben. Bei einem Telefonat sollten Sie Folgendes griffbereit haben: 

  • Antragsnummer und Kindergeldnummer
  • Steuer-Identifikationsnummern (Ihre und die Ihrer Kinder)
  • Bankverbindung
  • Bisherige Korrespondenz mit der Familienkasse
  • Nachweise über aktuelle Lebensumstände (Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise etc.)

Zur Verifikation und um den Anspruch auf Kindergeld zu prüfen, kann es zudem manchmal vorkommen, dass Sie den Personalausweis und die Geburtsurkunde Ihrer Kinder griffbereit haben müssen.